dontpanic
Hallo,
du musst weiterhin Miete plus BK-Vorauszahlung bezahlen. Abgerechnet wird am Jahresende.
Verlange sofort die Erstellung der fehlenden Jahresabrechnungen. Die Guthaben behältst du ein. Alle Nachzahlungen, die aus den Jahren vor 2006 stammen brauchst du nicht mehr zu zahlen.
Gruß,
dp
Der_Mario
Hast Du evtl. eine Nachmieterklausel im Mietvertrag? Dann könntest Du versuchen, einen Nachmieter zu finden, der vor Ablauf der Kündigungsfrist einziehen möchte.
Ansonsten bleibt Dir wohl oder übel nur die Zahlung beider Mieten (+ NK-Vorauszahlungen) übrig.
Nachtrag zu dontpanic: Wenn Du die Erstellung der fehlenden NK-Abrechnungen forderst, setze dem Vermieter eine (angemessene) Frist.
Immobilienwirt
Noch zur Erklärung Betriebkosten sind nicht immer nur die Verbrauchskosten des Mieters allein, die bei "Nichtbewohnen der Räumlichkeit" anfallen, sondern auch davon unabhänig weiterlaufende Bewirtschaftungskosten des Objektes wie: Hausmeister, Grundsteuer; Versicherung, Niederschlagswasser ua. weclhe der Vermieter berechtigt ist, auf den Mieter umzulegen.