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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Erst mal eine guten Tag in die Runde.
Wir haben Mitte 2003 eine Mietwohnung bezogen (2 Per.)
130 Euro Nebenkostenverrauszahlung.Der Vermieter ist,ich sag mal etwas nachlässig was das Haus angeht.Wir haben bisher nie eine Abrechnung bekommen,was wir auf die Nachlässigkeit und finanzielle Schmerzfreiheit der Vermieters zurückgeführt haben.(was uns auch die älteren Mitbewohner bestätigt haben).Jetzt kam die erste Nebenkostenabrechnung für 2005 und uns hat der Schlag getroffen.1700Euro Nachzahlung.Habe auch schon einige Fehler gefunden und komme deshalb "nur" noch auf knapp 900 Euro.Was mich verwundert oder bzw stört ist folgender Satz direkt am Anfang.Ich zitiere
"Aufgrund der langen Zeit in der ich keine Nebenkostenabrechnung erstellt habe,stelle ich ihnen frei den Nachzahlungsbetrag gar nicht,teilweise oder den ganzen zu erstatten." HALLO!
Ist mir jetzt freigestellt zu zahlen und wieviel oder hat er nur den Passus vergessen mit Konsequenzen zu drohen.Meiner Meinung:wenn er immer eine jährliche Abrechnung gemacht hätte wäre das in dem Maße gar nicht passiert.Ach ja die Vorrauszahlung hat er jetzt von 130 auf 195 Euro angehoben.
Würde mich über eine Antwort oder einen Rat freuen.
sonnige Grüße aus Köln.

2 Kommentare zu „2 Jahre keine NK-Abrechnung,jetzt horrende Forderung!”

Rano Experte!

"Aufgrund der langen Zeit in der ich keine Nebenkostenabrechnung erstellt habe,stelle ich ihnen frei den Nachzahlungsbetrag gar nicht,teilweise oder den ganzen zu erstatten."[/quote:5afbd]

Dein Vermieter hat ja echt ein sonniges Gemüt! <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Es ist trotzdem SEIN Problem, dass er so lange nicht abgerechnet hat. Er kann nun also nicht eine Abrechnung stellen, die bis zur letzten zurückreicht!
Ich komme auf diesen Gedanken, weil Du geschrieben hast:
Meiner Meinung:wenn er immer eine jährliche Abrechnung gemacht hätte wäre das in dem Maße gar nicht passiert
[/quote:5afbd]
An anderer Stelle schreibst Du aber:
Jetzt kam die erste Nebenkostenabrechnung für 2005[/quote:5afbd]
Wenn er tatsächlich nur über die 12 Monate aus 2005 abgerechnet hat, steht ihm der Betrag tatsächlich zu. Hat er über einen längeren Zeitraum abgerechnet, solltest Du ihn SCHRIFTLICH auffordern, eine neue Abrechnung über 12 Monate zu erstellen.

Gruß
Ralph

cologne-spawn

guten morgen!
sorry hab ich vergessen reinszuschreiben.die abrechnung ist schon nur für 2005.
ich hab mir die unterlagen mal zu gemüte geführt.was mich des weiteren stört:
wir haben hier eine WG im haus.dort haben laut briefkasten letztes jahr mindestens 7 personen gewohnt.abgerechnet hat er die wg aber nur mit 4.hab einen (vertrauliches)schreiben an den hausmeister gesehen wo der vermieter ihn gefragt hat wer und wieviel leute da oben überhaupt wohnen.ER WUßTE ES NICHT MAL.
meine frage ist nämlich auch ob er die kalt-und warmwasserkosten überhaupt noch über personen oder qm abrechnen darf.in meiner alten wohnung ist damals alles auf wasseruhren umbebaut worden.
schönen tag noch und danke für die antwort.

grüße aus köln ALAAF

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