Berthelstal 06.07.2010 22:51
Wenn es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handelt, endet dieser automatisch mit dem vereinbarten Ende. Eine Kündigung ist nicht vonnöten. Das heisst, das am 15.8.2010 der Mietvertrag endet. Wie Sie richtig schrieben, ist eine automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr unrechtmäßig. Wie schon gesagt, ist ein Zeitmietvertrag nicht zu kündigen, sondert endet automatisch.
Errick 07.07.2010 09:47
ich würde auf jeden Fall vorsorglich auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen! Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Wohnraum beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats, wie hier ersehen werden kann: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Kuendigungsfrist%20Mietvertrag%20Kuendigungsfristen%20Gewerbemietvertrag%20Fristen%20Kuendigung%20Frist.htm
Balkonexperte 07.07.2010 12:26
Sie werden keinen Zeitmietvertrag, sondern einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen haben. Eine automatische Verlängerung eines solchen Vertrages ist seit der Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 nicht mehr erlaubt.
Aber bitte lesen Sie selbst: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zeitmietvertrag.htm