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firmware hat diese Frage gestellt
Hallo,

Wir haben am 15 August 2007 einen 3 Jahresvertrag unterschrieben, der nun zum bis zum 31 Juli 2010 laufen wird und dann immer um 1 Jahr verlängert wird!

Da wir wegen unserer Arbeit in den nächsten Monaten umziehen möchten, hätte ich noch fragen dazu!

Laut Gesetz ist doch die 1 Jahresverlängerung nicht mehr gültig, also könnten wir ab dem 31 Juli 2010 nach Ablauf der 3 Jahre mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen? und nicht erst das ganze Jahr warten?!
Oder müssen wir das Jahr warten, und dann 3 Monate davor kündigen?

Danke für eure Hilfe

3 Kommentare zu „3 Jahres Mietvertrag/1 Jahr Verlängerung/Kündigen?!”

Berthelstal Experte! 06.07.2010 22:51

Wenn es sich um einen qualifizierten Zeitmietvertrag handelt, endet dieser automatisch mit dem vereinbarten Ende. Eine Kündigung ist nicht vonnöten. Das heisst, das am 15.8.2010 der Mietvertrag endet. Wie Sie richtig schrieben, ist eine automatische Verlängerung um jeweils 1 Jahr unrechtmäßig. Wie schon gesagt, ist ein Zeitmietvertrag nicht zu kündigen, sondert endet automatisch.

Errick aktiver Benutzer 07.07.2010 09:47

ich würde auf jeden Fall vorsorglich auch unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen! Die gesetzliche Kündigungsfrist bei Wohnraum beträgt 3 Monate zum Ende eines Monats, wie hier ersehen werden kann: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Kuendigungsfrist%20Mietvertrag%20Kuendigungsfristen%20Gewerbemietvertrag%20Fristen%20Kuendigung%20Frist.htm

Balkonexperte Experte! 07.07.2010 12:26

Sie werden keinen Zeitmietvertrag, sondern einen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss abgeschlossen haben. Eine automatische Verlängerung eines solchen Vertrages ist seit der Mietrechtsreform aus dem Jahre 2001 nicht mehr erlaubt.

Aber bitte lesen Sie selbst: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/z1/zeitmietvertrag.htm

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