Susanne
Eine Klausel, die Tierhaltung grundsätzlich ausschließt, ist nicht gültig. Kleintiere sind immer erlaubt, allerdings streiten sich die Geister, ob Katzen zu den Kleintieren gehören. Wie wäre es vor Anschaffung der Katze den Vermieter zu fragen?
Pumaherz
Danke für die Antwort!
Ja, ich werde auch Heute bei meinem Vermieter anrufen, nur wollte ich halt vorher wissen, ob der mir das überhaupt verbieten darf...
Nochmal Danke.
MfG
Pumaherz
Pumaherz
Hallo.
Wir haben es endlich geschafft den Vermieter zu erreichen. Seine Reaktion ist nicht gerade positiv ausgefallen. Er war außerdem respektlos und frech. Trotz überzeugender Argumente (Hauskatze, sterilisiert, stubenrein, etc) sagte er nur, dass ihm das vollkommen egal sei. Alles was ihn interessiert ist, dass ein potenzieller Nachmieter (mit Katzenallergie) die Wohnung deswegen nicht nehmen wurde, weil wir eine Hauskatze gehalten hätten.
Kann er uns mit diesem Argument die Katze (ausschließlich Wohnungskatze) verbieten?
Ich selbst reagiere auch auf Katzen allergisch, doch bei dieser Katze merke ich gar nichts. (keinerlei Reaktion auf einen Bluttest)
Außerdem habe ich folgenden Artkel gefunden:
"Vermieter muß die Tiere dulden , Nr.2 /// AG Hamburg (Az: 47 C 520/95)
Katzen dürfen in Mietwohnungen gehalten werden. Dies gilt auch dann, wenn laut Mietvertrag der Vermieter über die Haustierhaltung entscheiden kann, da dieser in seiner Entscheidung nicht völlig frei ist, sondern für eine Ablehnung einen triftigen Grund haben müsse. Einen solchen triftigen Grund, dem Mieter die Haltung einer Katze zu versagen, konnte das Amtsgericht Hamburg nicht erkennen. Katzen hätten bei artgerechter Haltung so gut wie keinen Einfluß auf das gedeihliche Zusammenleben der Mieter im Haus und auch der Vermieter hätte keine Nachteile für sich zu befürchten. Daher müsse er dem Mieter die Haltung einer Katze genehmigen.
Was kann ich jetzt unternehmen?
Ich würde mich über eine erneute schnelle Antwort sehr freuen.
MfG
Pumaherz
Susanne
Du könntest umziehen in eine Wohnung, wo Du auf jeden Fall eine Katze halten darfst.
Das Urteil ist gut und schön, allerdings kann jedes andere Gericht und Richter anders entscheiden.
Pumaherz
Danke für die schnelle Antwort.
Das Problem ist nur, dass ich noch zur Schule gehe und ich denke, dass meine Eltern deswegen nicht gleich umziehen werden.
Im Internet stand aber auch noch, dass man mir den Wunsch nur mit einem trifftigen Grund abschlagen könnte. Der Grund, der mir aber genannt wurden ist nicht so gravierend, da man alle Haare mit z.B. einem Nassstaubsauger vom Boden entfernen könnte. Außerdem gibt es noch andersweitige Mittel um das Haus sauber zu halten.
Eigentlich darf er mir die Katze ja nicht verbieten. Ich hätte nicht mal nachfragen müssen, da wir ja nur bei großen Tieren eine Einverständniserklärung bräuchten und § 14 ungültig ist. Anstatt einer Anwort hat er aber nur mir gesagt, dass wenn ich ihn jetzt zu einer ANtwort ind den nächsten Tagen zwingen würde, er definitiv nein sagen würde. Mein Problem ist, dass er jetzt aber erstmal in den Urlaub fahren möchte und mir deswegen frühesten mitte November bescheid sagen könnte. Ist das so eine schwere Entscheidung? Wir würden ja für alle Kosten aufkommen, sodass er ja eigentlich keinen Schaden hätte.
Eigentlich müsste er sehr zufrieden sein mit uns Mietern, da wir schon längst neue Teppiche, etc hätten verlangen können. Doch da lässt er sich gerne sehr viel Zeit, falls überhaupt was passiert.
Gäbe es keine andere Chancen als Umzug, auf die Antwort warten oder wenn man die Katze aus therapeutischen Gründen bräuchte?
Mfg
Pumaherz
Susanne
Du mußt die Antwort abwarten, eine positive solltest Du Dir schriftlich geben lassen.
Es ist noch interessant, dass sich die Gerichte übrigens zum Thema Katze überhaupt nicht einig sind, ob diese zu den Kleintieren gehören (kann der VM nicht verbieten) oder nicht. Im Gegensatz dazu ist ein Yorckshire Terrier zu den Kleintieren zu zählen und dessen Haltung kann vom Vermieter nicht verboten werden.
Pumaherz
Ich wünschte, ich hätte schon eine Antwort. Nur kann der Vermieter mich so lange warten lassen und vorher noch gemütlich in den Urlaub fahren? Das ist ne Sache von 5 Minuten und sein Grund, weshalb er es sich nochmal genauer überlegen muss ist meiner Meinung nach eher lächerlich. Ich sitze hier wie auf glühenden Kohlen und der macht sich einen schönen Urlaub. -.- Ist das normal?
Was ist, wenn ich herausfinden könnte, dass er noch andere Häuser vermietet und dort Katzen gehalten werden?
Susanne
Du darfst selbstverständlich vor Gericht Dein Recht einklagen, bzw. eine richterliche Entscheidung in Deinem speziellen Fall verlangen. Für die Zukunft würde ich daher raten: schön auf ein eigenes Häuschen sparen da Du ja merkst, was Vermieter so alles anrichten.
Pumaherz
Wie wahr <!-- s --><!-- s -->
Trotzdem vielen vielen Dank Susanne.
Mit freundlichen Grüßen
Pumaherz