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MarcoFausKH hat diese Frage gestellt
Ich Wohne in einer Mietanlage (ca 30 Wohnungen) im Erdgeschoss mit Balkon neben dem Hauseingang!

Auf meinem Balkon befindet sich ein "Wohnzimmer"-Tisch, ein Wäschetrockner (Elektrisch), ein Kleiner Schrank (etwa 50cm hoch) und einige kleinigkeiten (Eimer, feger und soo kram).

Nun habe ich heute einen Brief von meiner Wohnungsgesellschaft bekommen das ich den Balkon von diesen dingen zu räumen habe da das erscheinungsbild des Hauses davon negativ beeinflusst werden würde!

Mein Balkon ist SAUBER und AUFGERÄUMT !!

Haben die recht und ich muß alles weg räumen oder ist der Balkon nicht auch gemieteter raum den ich Nutzen darf wie den rest meiner Wohnung!?

Gruß Marco
Stichwörter: mbel + balkon + erdgeschoss

1 Kommentar zu „Was darf ich auf meinem Balkon ??”

Billy1 27.02.2017 19:05

Ja, Sie haben teilweise recht. Wäschetrockner ist nicht zulässig, aber ein Wäscheständer,ein Tisch und zwei Stühle und der kleine Schrank ist ok. Kleinigkeiten, also son kram nicht. Und wenn Du einen Sichtschutz um das Geländer hast, der ist nicht verboten, aber nur bis in die Höhe des Geländers, ist vieles erlaubt. Was mann eben nicht sieht. Kostet so um die 8-15 €.

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