Gast
Hi,
übernehmen müßt Ihr garnichts !
Hat der Vormieter die Gegenstände eingebaut, z.B. neuen Bodenbelag eingebaut, ist das Sache zwischen Vermieter und Vormieter, der Vermieter kann verlangen, das bei Auszug die Miewohnung in den Zustand versetzt wird, in dem der Vormieter eingezogen ist, d.h. Fußboden usw. rausreißen, was natürlich niemand will !
Ich weiß jetzt nicht wie lange z.B. der Bodenbelag liegt, bzw. wie alt jetzt die Badewann ist, würde aber nicht mehr als 1/3 des Materialwertes bezahlen, Arbeitskosten des Vormieter auf jedenfall nicht !
Kauft der Mieter vom Vormieter Einrichtungsgegenstände, ist das zulässig. Aber die Einrichtungsgegenstände müssen ihr Geld wert sein. Die Ablösevereinbarung ist unwirksam, wenn der Preis in einem auffälligen Missverhältnis zum Wert steht. Das ist der Fall, soweit der Preis mehr als 50 Prozent über dem Zeitwert der Möbelstücke liegt.
Leider gibt es keine genau Regelung wie hoch der Zeitwert eines Bodens bzw. einer Badewann ist, 1/3 halte ich aber für fair !
Gruß
Gast
Einbauten sind mind. 7 Jahre alt! Also nichts nagelneues dabei - und Vormieter möchte uns etwas mehr als die Hälfte der Kosten berechnen, die ihm vor 7 Jahren entstanden sind (inclusive Arbeitslöhnen).
Das scheint mir nun wirklich viel - vor allem, da ich z.B. die Fliesen ziemlich häßlich finde (Geschmäcker sind verschieden) und mich ärgern würde, für etwas, das ich nicht mag, Geld hin zu legen!
Trotzdem schon mal vielen lieben Dank - und wenn noch wer etwas weiß. bitte melden!
Schönen Tag noch,
C. Dingler <!-- s --><!-- s -->