Balkonexperte 16.01.2011 14:06
"Wiener Altbau", das klingt aber ganz stark nach Österreich, richtig? Ob Sie da aber in einem Forum für Deutsches Mietrecht an der richtigen Adresse sind will ich bezweifeln.
Auch bei Ihnen wirdes einen Mieterverein, Mieterschutzverein, o.ä. geben, an den Sie sich wenden sollten.
C.Shav 16.01.2011 14:38
ich dachte, dass sich auf einer .net Adresse internationales Volk tummelt.
Außerdem wird sich das Österreichische Mietrecht nicht sonderlich stark vom Deutschen unterscheiden.
Balkonexperte 16.01.2011 15:57
Tja, mit "ich dachte" kommen wir sicherlich nicht weiter, denn auch in Deutschland sollte man in solch einem Fall, bei dem es um Mietminderung geht, nicht ohne anwaltliche Beratung vorgehen.
Zu schnell kann nämlich solch ein Schuss nach hinten losgehen und dann ist das Geschrei groß, wenn der Vermieter zurück schlägt.
Bladder 16.01.2011 16:45
Schauen Sie sich bitte den § 536 BGB an und entscheiden Sie dann, ob er mit Ihrem Recht übereinstimmt.
Generell tritt eine Mietminderung per Gesetz ein. Wenn der Zustand in dem Sie die Wohnung angemietet haben, erheblich abweicht, dann liegt ein Mangel vor. Die Miete kann vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels gemindert werden.
Die Höhe (%) ist individuell verschieden, genauso wie die Urteile die im Netz zu finden sind.
Balkonexperte 16.01.2011 17:19
Ob es für diesen § 536 BGB in Österreich etwas Vergleichbares gibt, will ich ganz ehrlich bezweifeln. Wenn man sich nämlich die Website des österreichischen Mieterschutzverbandes durchliest ( http://www.mieterschutzverband.at/msv/index.php?id_link=10 ) dann stellt man fest, dass in Austria die Uhren anders ticken.
Das Wort Mietminderung taucht im ABC des Mietrechts nämlich nicht auf.
Bladder 16.01.2011 18:49
Keine Ahnung, wo Sie, lieber "Balkonexperte", nachgeschaut haben. Es gibt die Mietminderung in Österreich.
Um eine solche Seite zu finden benötigt man ca. 5 Sekunden: http://www.gericht.at/beitrag/gericht/gericht_ngp.jsp?kat=3000&nid=1458155