Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wo ist die Schmerzgrenze? Hausmeister-/Winterdienstkostenerhöhung um 120 % !

Ich (wir) brauchen Hilfe!

Vorgeschichte:

Unser altes Mietshaus mit 6 Wohneinheiten (davon nur noch 3 bewohnt), wo ich seit 9 Jahren wohne, ist seit Januar 2000 verkauft. Im gleichen Jahr 2000 ist der neue Vermieter Insolvent gegangen. Die Verwaltung wurde einem Insolvenzverwalter übertragen. Die Betriebskostenabrechnung wurde einer anderen lokalen Verwaltungsgesellschaft übergeben.
Da unser Haus sehr alt und stark renovierungsbedürftig ist, sollte es seit Wechsel des Vermieters im Jahr 2000 immer verkauft werden (jetzt auch noch).Es findet sich aber kein Interessent. Nun die Insolvenz !

Bis zum Vermieterwechsel 1999/2000 hatte sich ein Mieter für ein geringes Entgeld verpflichtet, alle Maßnahmen für den Hausmeister-,Winterdienst zu übernehmen. Die Kosten dieses Hausdienstes betrugen im Jahr 1998/1999 z.B. noch 719,- DM (368 Euro) auf der Betriebskostenabrechnung.
Das ist mit dem Vermieterwechsel weggefallen und die Mieter haben keine Informationen erhalten, ob überhaupt jemand diesen Dienst macht (andere Firma oder ähnliches).
So kam es, das die Mieter selber einige notwendige Dienste, wie z.B. Rasenmähen, Laub beräumen und sogar den Winterdienst aus der Pflicht heraus, machten.
Kurz gesagt: Bis heute wurde zwei Mal im Jahr von einer Firma der Rasen gemäht (viel zu wenig !) und ab dem Winter 2002/2003 auch mal jemand gesehen, der den Winterdienst machte. Aber das auch nicht immer bei jeden Schneefall! Sonst wurde nichts weiter gemacht.

Unsere erste Betriebskostenabrechnung nach dem Vermieterwechsel bzw. der Insolvenz erhielten wir Mieter im Dezember 2002, wobei nur die Betriebskosten für das Jahr 2001 erfasst wurden. Für das Jahr 2000 sollten wir eine Verzichtserklärung unterschreiben, weil aufgrund fehlender Rechnungen/Daten/Zählerstände diese nicht gemacht werden kann. Wir legten Protest ein, auch wegen der Abrechnungsmethode von dem Wasser im Jahr 2001. Jedoch ohne Wirkung !
Für das Jahr 2001 wurden uns 430 Euro für das gesamte Haus als Hausmeister-/Winterdienst berechnet, was über die jeweilige Wohnfläche verteilt wurde. Ab dieser Rechnung wussten wir, das es diesen Dienst für unser Haus wieder gibt. Aber die regelmäßige Reklamationen über die Schlamprigkeit der Hausverwaltung wurde auch nicht gemacht.

Im Dezember 2003 kam nun die nächste Abrechnung vom Jahr 2002.
Und hier war auf einmal eine Gesamtsumme von 950 Euro für den Hausmeister-/Winterdienst angesetzt. Das sind ca. 120 % mehr zum Vorjahr !
Dabei hatte sich an der Dienstleistung nichts geändert, es wurde über das Jahr betrachtet, fast nichts gemacht - eben viel Eigeninitiative !
Alle Mietparteien legten wegen diesem Punkt Einspruch ein. Ich forderte diese Rechnungskopien an, um eine Erklärung zu finden.

Als Hausmeisterdienst hat eine Firma über 12 Monate je 31,50 Euro in Rechnung gestellt.
Für die Monate Januar,Februar,März wurden je 125 Euro für einen Winterdienst auch in Rechnung gestellt. In dieser Zeit wurde nie dieser Dienst gemacht. Die letzte Rate im März 2002 wurde schon zur Pfändung an das Finanzamt geschickt.
Dann hat der Vermieter/Insolvenzverwalter oder die Abrechnungsfirma ab November/Dezember 2002 eine neue Firma mit dem Winterdienst beauftragt. Diese stellte nun ca. 180 Euro pro Monat in Rechnung.
Hier erfolgte aber nun auch sichtbar dieser Winterdienst.

Nun meine Fragen:

Welche Betriebskostenerhöhung müssen die Mieter verschmerzen können ?
Gibt es gesetzliche Grenzen für die Kosten eines Hausmeister- oder Winterdienstes ?
Können wir alle gemeinsam gegen diesen aufgedrückten Dienst vorgehen, welcher fast nicht stattfindet ? Ich meine damit, eine Erklärung mit allen Unterschriften der Mieter einreichen, dass wir uns selber kümmern.
Kann jemand im Nachhinein rechtliche Schritte gegen diese pauschalen Rechnungen von 2002 einleiten ? Der Vermieter hat damals die Pflicht zur Kontrolle nicht gemacht !
Ist das so üblich, dass diese Dienste mit monatlichen Pauschalen berechnet werden ? Ich denke da beim Winterdienst an eine monatliche Bereitschaftspauschale und wenn es wirklich zum Schneefall kommt, dann eine Abrechnung nach Einsatz oder Aufwand.

Mir sagte man jetzt schon, das man "Betriebskosten" Schulterzuckend hinnehmen muß ! Stimmt das ?
Hat der Vermieter nicht ein Verpflichtung, die entstehenden Kosten zu überwachen und gering zu halten ?
Die Abrechnungsfirma unserer Betriebskosten sagt nur:"Die Kosten sind entstanden und die Mieter zahlen dafür!"

Noch habe ich 3 Wochen Zeit, mich nach dem Kopieempfang der Rechnungen zu äußern.

Bitte gebt mir etwas rechtliche Hilfe, vielleicht auch mit Angabe von Gesetzen.

1 Kommentar zu „Wo Schmerzgrenze? Hausmeister-/Winterdienstkosten”

Gast Experte!

Hallo,

erstmal, denke ich das dei Abrechnung 2001 nach dem neuen Mietrecht verjährt ist, diese müssen Sie also nicht bezahlen, können keine Belge usw. für die Nebenkostenabrechnung vorgelegt werden, kann keine Abrechnung Ordnungsgemäß erstellt werden, das ist aber Voraussetzung, keine Belge und Rechnungen - keine Abrechnung - also nichts Bezahlen, Sie sind für 2001 also 2 * im Recht !

ABER: haben Sie die Abrechnungen z.b. für 2001 und 2002 schon Bezahlt, können Sie leider nichts mehr machen, da mit Bezahlung die Abrechnung als abgenommen gilt !!!! - Später ist nichts mehr zu machen.

Weiter:

Alle Ausgaben müssen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung entstanden sein. Dies setzt voraus, dass überflüssige Ausgaben möglichst vermieden werden (Gebot der Wirtschaftlichkeit). Der Vermieter st aber nicht gezwungen, ständig nach den billigsten Lösungen Ausschau zu halten, es besteht also gewisser Ermessensspielraum.

"Schulterzuckend" hinnehmen müssen Sie die Abrechnung nicht, haben Sie die Abrechnung erhalten, gibt das Gesetz Ihnen eine Frist um diese zu kontrollieren, Sie haben das Recht Kopien der Rechnungen und Belege einsehen zu können, diese müssen Ihnen vorgelegt werden.

Werden auch richtige Hausmeisterkosten umglegt, da nicht alle umzulegen sind:

Nicht alle Ausgaben, die auf Eigentümerseite anfallen, dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Bei den Hausmeisterkosten dürfen nur jene Kosten auf den Mieter umgelegt werden, die für die "üblichen" Tätigkeiten eines Hausmeisters anfallen (Reinigung, Schneeräumung). Kosten für Hausverwaltung und Instandhaltung des Gebäudes gehen die Mieter nichts an (LG Frankfurt, Az.: 2/11 S 44/96).

Vom Gesetz gibt es leider keine "Kostenfestssetzung für Hausmeister u. Winterdienst", nur das der Vermieter Wirtschaftlich Handeln muß, am besten bei einer anderen Firma anfragen, was dort der Winterdiest kostet, Preis vergleichen, sind Ihre Kostenl viel höher haben Sie gute Chancen dagegen anzukommen.

Wenn alle Parteien aus dem Haus betroffen sind, würde ich persönlich bei so einem Fall vorschlagen den Mieterbund zu befragen, eine Person kann sich dort anmelden (ca. 60 Euro/Jahr) und die Helfen Ihen auch in Rechtsfragen.

Viel Glück.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.