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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir bewohnten seit 1988 in unserem Hauseingang zunächst eine Wohnung im EG. Als 1999 die Wohnung darüber frei wurde (größer) wurde diese vom damaligen Vermieter Teilrekonstruiert., bevor wir dann nach oben gezogen sind. Neue Gasheizung, Bad komplett gefliesst, neue Badewanne, Toi, Waschbecken, Wasserleitungen vom Keller bis in die Wohnung neu, neuer Fussbodenaufbau, Elt_Anlage komplett neu und auf dem neuesten Stand.
Bei der Installation der Eltanlage wurden auf unseren Wunsch auch zusätzliche Steckdosen über den Standard eingebaut.
Inzwischen wurde das Haus an einen Bauträger verkauft. Dieser saniert den ganzen Block von Keller bis Dachboden noch mal neu. Danach werden die Wohnungen weiter verkauft. Deshalb mussten alle Mieter für die Dauer der Arbeiten (ca. 6 Monate ) in eine Übergangswohnung ziehen. Als „Altmieter“ ziehen wir nach Abschluss der Arbeiten wieder zurück in unsere Wohnung.
Erste Frage:
Da ich den Standard der Eltanlage aber so erhalten haben möchte wie er zuletzt war wurde auf dem neuen Mietvertrag unter „Sonstige Vereinbarungen“ folgender Wortlaut hinzugefügt: Steckdosen -> gleiche Anzahl wie jetzt.
Nun bekam ich ein Schreiben vom Bauträger ich soll für jede zusätzliche Steckdose noch mal 25 € bezahlen. Da würde ich zum zweiten mal dafür bezahlen.
Zweite Frage: Im Mietvertrag wurde die Nutzung meines alten Kellers festgeschrieben. Nun habe ich vom Bauleiter erfahren das für meine Wohnung nicht mehr mein Keller sondern nur zwei kleine Abstellkammern vorgesehen sind. Ich habe mir meinen Keller über die Jahre als guten Hobbykeller ausgebaut. In den vorgesehen Kammern passt nicht mal die Hälfte meiner alten Kellereinrichtung hinein, zumal auch die Nutzung von Dachboden und Fahrradkeller entfällt.
Muß ich das so hinnehmen?
Immerhin zahle ich mal 100 € mehr Miete und ausser endlich mal dichten Fenstern ändert sich nichts zu unserem Vorteil.
Gibt es nicht sowas wie Bestandsschutz oder Gewohnheitsrecht? (Keller)

Ergänzung:
Wir haben für den Fall nach der Reko keinen neuen Mietvertrag, es nennt sich richtig:
Mieterhöhungsvereinbarung während des bestehenden Mietverhältnisses.
Da sind alle Baumassnahmen aufgezählt und wie oben genannt auch noch mal die Kellernutzung und die Zahl der Steckdosen/Schalter.
Auch die Umlagekosten für die Sanierung (für eine schon Rekonstruierte Wohnung?) Wird mir alles nocheinmal als Umlage berechnet (Gas, Wasser Sch.., aber ist ein neues Thema)
Stichwörter: vorher + bedingungen + miete + reko + schlechtere

3 Kommentare zu „nach Reko mehr Miete aber schlechtere Bedingungen als vorher”

fin Experte!

Wenn Sie mehr als genügend Steckdosen haben möchten, so ist dies ein Extra was auch extra vom Mieter bezahlt werden muß.
Wenn der Bauträger umfassende Änderungen durchführt, so müssen Sie letztendlich diese Änderung hinnehmen, also auch den kleineren Kellerraum. Aus diesem Grunde haben Mieter meist bei umfangreichen Änderungern auch ein Sonderkündigungsrecht, dass Sie aber anscheinend nicht wollten. Vorschreiben können Sie dem Eigentümer nicht wie er etwas zu machen hat.

hecht01

Erst mal danke für die Antwort![/b:cbf5e][/u:cbf5e]
Aber: in der "Mieterhöhungsvereinbarung während des bestehenden Mietverhältnisses." ((quasi eine Anpassung des Mietvertrages für den Fall nach der Reko) steht doch der richtige Keller drin.
[Keller(anteil)(Anzahl) 1 Nr.04][/quote:cbf5e]Wozu sind denn Verträge da? Damit gehört doch der gleiche Keller immer noch zur Mietsache?
Ich habe da folgendes gefunden:[/b:cbf5e]
Hat der Vermieter dem Mieter einen Raum im Keller zur Nutzung zugewiesen, kann er diesen später nich ohne triftigen Grund herausverlangen, auch nicht im Tausch für eine anderen Kellerraum. (AG Münster 5 C 141/96 WM 9E 756)[/i:cbf5e]
oder[/b:cbf5e]
Werden bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Wohnung und Keller von verschiedenen Eigentümern erworben, so ist dies kein Kündigungsgrund für den Keller. (AG Köln WM 86, 109)[/i:cbf5e]

Habe ich gar keine Rechte als Mieter?
Danke!

Susanne Experte!

Doch, die kann man aber meistens nur gerichtlich durchsetzen.

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