fin
Wenn Sie mehr als genügend Steckdosen haben möchten, so ist dies ein Extra was auch extra vom Mieter bezahlt werden muß.
Wenn der Bauträger umfassende Änderungen durchführt, so müssen Sie letztendlich diese Änderung hinnehmen, also auch den kleineren Kellerraum. Aus diesem Grunde haben Mieter meist bei umfangreichen Änderungern auch ein Sonderkündigungsrecht, dass Sie aber anscheinend nicht wollten. Vorschreiben können Sie dem Eigentümer nicht wie er etwas zu machen hat.
hecht01
Erst mal danke für die Antwort![/b:cbf5e][/u:cbf5e]
Aber: in der "Mieterhöhungsvereinbarung während des bestehenden Mietverhältnisses." ((quasi eine Anpassung des Mietvertrages für den Fall nach der Reko) steht doch der richtige Keller drin.
[Keller(anteil)(Anzahl) 1 Nr.04][/quote:cbf5e]Wozu sind denn Verträge da? Damit gehört doch der gleiche Keller immer noch zur Mietsache?
Ich habe da folgendes gefunden:[/b:cbf5e]
Hat der Vermieter dem Mieter einen Raum im Keller zur Nutzung zugewiesen, kann er diesen später nich ohne triftigen Grund herausverlangen, auch nicht im Tausch für eine anderen Kellerraum. (AG Münster 5 C 141/96 WM 9E 756)[/i:cbf5e]
oder[/b:cbf5e]
Werden bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen, Wohnung und Keller von verschiedenen Eigentümern erworben, so ist dies kein Kündigungsgrund für den Keller. (AG Köln WM 86, 109)[/i:cbf5e]
Habe ich gar keine Rechte als Mieter?
Danke!
Susanne
Doch, die kann man aber meistens nur gerichtlich durchsetzen.