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Beauftragung von Reparaturarbeiten
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Pauschalvertrag über Dacharbeiten geschlossen, hat der WEG-Verwalter auch in dringenden Fällen keine Vertretungsmacht zu Vergabe von Zusatzarbeiten, wenn diese mit der Pauschalvergütung abgegolten sind.
Kammergericht, Urteil vom 04.02.1998, Aktenzeichen: 24 U 8280/96.