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RobertG86 hat diese Frage gestellt
Folgendes,
bei mir sind sowohl Klo als auch Dusche und Waschbecken verstopft. Ich habe meinen Vermieter am Donnerstag darauf hingewiesen woraufhin, er meinte sich Samstag Vormittag darum zu kümmern. Am Freitag kam dann völlig überraschend die (fristlose) Kündigung zum 31.01.2010 weil die Wohnung angeblich "verwahrlost" wäre, was maßlos übertrieben ist (ich bin zwar schon recht unordentlich, wir reden hier aber lediglich von Stapelweise Geschirr, nich geputzten Böden etc. also keine Müllberge oder ähnliches). Angeblich würde ich §12 des Mietvertrages brechen (kann ich derzeit nicht überprüfen - muss den erstmal wiederfinden) da er mich bereits nach der (vertraglich vereinbarten) Wohnungsbesichtigung aufgefordert hat die Wohnung innerhalb 14 Tagen zu putzen, was ich ignorierte da (sofern ich mich nicht irre) ich laut GG Artikel 13 Absatz 1 das Recht hab zu wohnen wie ich will, solange das Gebäude nicht in Mitleidenschaft gezogen wird - was gewiss nicht Fall ist. Am Samstag (sprich gestern) kam er dann jedenfalls nicht und seit heute Nacht ist es so schlimm geworden, dass "groß" sich nicht mehr wegspülen ließe (davor waren "lediglich" duschen und Wäsche waschen nicht mehr möglich). Jetzt stellt sich mir die Frage wie ich da vorgehen soll. Meine Idee wäre einfach morgen früh den Klemptner zu rufen und ihm die Rechnung zu schicken, will ich aber nur machen wenn ich mir sicher sein kann dass das so OK ist (das er die Verpflichtung hat das zu beheben weiß ich, ob ich ihm deshalb allerdings einfach die Rechnung zuschicken kann, die er dann zu zahlen hat, ist nochmal eine andere Geschichte). Dass die Verstopfung nicht an mir liegt weiß ich, da die Abflüsse nich unsachgemäß gehandhabt wurden und dies auch nich die erste Verstopfung ist (beim letzten Mal waren es Tampons). Ich muss diesen Zustand so schnell wie möglich beheben (bevor ichs nächste mal "Schokotaler backen" muss, sonst wird eine Benutzung jeglicher Form unzumutbar) und bin daher für jede Hilfe dankbar.

Was die Kündigung angeht werde ich erstmal Widerspruch einlegen. Was dann, ist allerdings noch gänzlich unklar. Meine Idee wäre ihn direkt beim Verfassungsschutz zu melden - nur wie mach ich das? Für einen Anwalt habe ich leider kein Geld, da ich Sozialhilfeempfänger bin.


Ein bisschen Hintergrundinfo:
Die Kündigung wurde mir von seiner Frau persönlich in die Hand gedrückt (er stand einfach nur da), die - als ich ihr klar machen wollte, dass sie mich nicht einfach rausschmeißen kann wie ihr danach ist - immer lauter und aggressiver wurde bis sie einfach meine Wohnung betreten hat und mir eine scheuerte, direkt gefolgt von der Aussage "er (ihr Mann) hat nichts gesehen". Als ich sie dann aufforderte meine Wohnung zu verlassen weigerte sie sich und hat angefangen "das ist MEIN Haus" etc. rumzubrüllen (sie stank nebenbei bemerkt nach Bier). Sie hat meine Wohnung erst verlassen als ich die Treppe hochging um die Polizei anzurufen, was ich dann auch tat. Werde diesbezüglich noch Anzeige wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch stellen (auch wenn's zu nichts führt; so hat sie wenigstens Anwaltskosten ;) ).
Um ein besseres Bild davon zu kriegen, was für eine Art Mensch sie ist: Sie hat mir letztes Jahr auf der Weihnachtsfeier erzählt, dass sie es für gut hielt, dass Hitler Behinderte umbrachte, da diese die Gesellschaft ja lediglich kosten würden. Toll, nicht?

Außerdem habe ich mit denen noch das Problem einer ständigen Lärmbelästigung durch 3 Hunde (2 davon Schäfer-), werde diesbezüglich aber einen eigenen Thread aufmachen.


Achja, ich lebe in Hessen falls das von Relevanz sein sollte (einige Dinge sind ja länderspezifisch geregelt).

Vielen Dank im Voraus :)

9 Kommentare zu „Abfluss verstopft und Kündigung”

Berthelstal Experte! 06.12.2009 09:35

Ein typischer Fall für die Herren vom Verfassungsschutz. Diese werden dann mit Hilfe des Grundgesetzes Ihren bösen Vermieter vom Saulus zum Paulus bekehren und ihn zu einen Freund aller Sozialhilfeempfänger machen. Nur Mut !

bitteumrat Experte! 06.12.2009 11:38

Ich sehe wenig Sinn darin, dieses Mietverhältniss weiter fortzusetzen.

An ihrer Stelle würde ich die Kündigung akzeptieren und um Aufschub bitten, bis sie eine neue Wohnung gefunden haben.

Dort werden sie nicht mehr glücklich, auch nicht mit Hilfe von Richtern und Anwälten.

RobertG86 06.12.2009 12:08

@Berthelstal Nicht falsch verstehen, aber war das sarkastisch gemeint? Klang jedenfalls stark danach (bis zum "Nur Mut!" ;) . Wenn ich das dem Verfassungschutz melden soll, wie mache ich das dann?

@bitteumrat Natürlich werd ich hier nicht mehr glücklich, Geld für einen Umzug hab ich aber am allerwenigsten. Und bitten werde ich Leute, die unerlaubt meine Wohnung betreten um mir gegenüber auch noch gewaltätig zu werden, gewiss um nichts!


Danke schonmal für Eure Ratschläge, aber mein größtes Problem derzeit ist mein Abfluss. Könnt ihr mir da bitte noch helfen? Ist wirklich dringend.

edy Experte! 06.12.2009 13:27

guggst du hier,

google:
Abfluss verstopft - was tun?

edy

RobertG86 06.12.2009 14:20

Rohrreiniger und Spirale hab ich schon probiert und irgendwelche wilden Experimente am Rohr werd ich gewiss nicht machen. Nicht das nachher noch ein Schaden entsteht, den ich dann zu bezahlen habe.

Meine Frage ging eher so in den Richtung, wie bringe ich IHN dazu sich darum zu kümmern, bzw. kann ich einfach den Klemptner holen und ihm die Rechnung schicken? Wäre das rechtlich gesehen OK?

edy Experte! 06.12.2009 16:02

bitteumrat Experte! 06.12.2009 19:16

Also zu deiner Frage RobertG86 kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen:

Du musst deinem Vermieter die Möglichkeit einräumen den Schaden selbst zu behen oder beheben zu lassen! Du darfst nicht einfach selber handeln!

In meinem Fall (steht hier auch noch im Forum) hatte ein kleiner Brand im Sicherungskasten zum totalen Stromausfall in unserer Wohnung geführt. Ich habe 10 mal versucht den Vermieter zu erreicvhen und ihm immer aus Band gequatscht, dann die Elektriker selber gerufen. Selbst das hätte ich nicht gedurft. Stromlose Wohnung ist kein "dringender Handlungsbedarf" wie mir mein Anwalt sagte!

RobertG86 07.12.2009 01:58

Danke edy, genau das was ich brauchte ^^. Werde ihm dann morgen eine Frist bis Donnerstag* setzen, das Problem zu beseitigen.

Dann sind diesbezüglich nur noch 4 Fragen offen:
1. Reicht es die Frist mündlich zu setzen?
2. Muss ich auf Folgehandlungen meinerseits (selbst Klemptner rufen und Rechnung zuschicken) hinweisen oder ist das unnötig?
3. Kann ich das, durch Minderung der Miete "verdiente" Geld behalten oder muss ich das dem Sozialamt zurückgeben? (Würde gerne mal wieder was beim Chinesen bestellen ;) )
4. Wieviel % Minderung haltet ihr noch für Vertretbar? Laut Urteil aus Köln (edy's Link) sind allein für Nichtfunktionieren der einzigen Dusche schon 50% möglich. Bei mir sind jedoch sowohl die (einzige) Dusche, als auch die Toilette, sowie das Waschbecken im Bad (wo die Waschmaschine angeschlossen ist (Eins von insgesamt Zweien in der Wohnung; das andere befindet sich in der Küche)) verstopft. Ich hab da so an 80% gedacht, vielleicht sogar noch mehr.

*Klo lässt sich doch noch benutzen, sofern mit Vorsicht gehandhabt (nach jedem Stück Toilettenpapier spülen).

edy Experte! 07.12.2009 18:42

Hallo RobertG86 ,
Ich würde Ihn über alles informieren,und
alles schriftlich oder Zeuge mitnehmen.
Du mußt dir aber sicher sein dass du
n i c h t der Verursacher der Verstopfung
bist.Sonst können die Kosten an dir hängen
bleiben.
lg
edy

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