Berthelstal 06.12.2009 09:35
Ein typischer Fall für die Herren vom Verfassungsschutz. Diese werden dann mit Hilfe des Grundgesetzes Ihren bösen Vermieter vom Saulus zum Paulus bekehren und ihn zu einen Freund aller Sozialhilfeempfänger machen. Nur Mut !
bitteumrat 06.12.2009 11:38
Ich sehe wenig Sinn darin, dieses Mietverhältniss weiter fortzusetzen.
An ihrer Stelle würde ich die Kündigung akzeptieren und um Aufschub bitten, bis sie eine neue Wohnung gefunden haben.
Dort werden sie nicht mehr glücklich, auch nicht mit Hilfe von Richtern und Anwälten.
RobertG86 06.12.2009 12:08
@Berthelstal Nicht falsch verstehen, aber war das sarkastisch gemeint? Klang jedenfalls stark danach (bis zum "Nur Mut!" . Wenn ich das dem Verfassungschutz melden soll, wie mache ich das dann?
@bitteumrat Natürlich werd ich hier nicht mehr glücklich, Geld für einen Umzug hab ich aber am allerwenigsten. Und bitten werde ich Leute, die unerlaubt meine Wohnung betreten um mir gegenüber auch noch gewaltätig zu werden, gewiss um nichts!
Danke schonmal für Eure Ratschläge, aber mein größtes Problem derzeit ist mein Abfluss. Könnt ihr mir da bitte noch helfen? Ist wirklich dringend.
edy 06.12.2009 13:27
guggst du hier,
google:
Abfluss verstopft - was tun?
edy
RobertG86 06.12.2009 14:20
Rohrreiniger und Spirale hab ich schon probiert und irgendwelche wilden Experimente am Rohr werd ich gewiss nicht machen. Nicht das nachher noch ein Schaden entsteht, den ich dann zu bezahlen habe.
Meine Frage ging eher so in den Richtung, wie bringe ich IHN dazu sich darum zu kümmern, bzw. kann ich einfach den Klemptner holen und ihm die Rechnung schicken? Wäre das rechtlich gesehen OK?
edy 06.12.2009 16:02
oder guggst du hier:
http://www.hausverwalter-abc.de/abfluss.html
edy
bitteumrat 06.12.2009 19:16
Also zu deiner Frage RobertG86 kann ich aus eigener Erfahrung nur sagen:
Du musst deinem Vermieter die Möglichkeit einräumen den Schaden selbst zu behen oder beheben zu lassen! Du darfst nicht einfach selber handeln!
In meinem Fall (steht hier auch noch im Forum) hatte ein kleiner Brand im Sicherungskasten zum totalen Stromausfall in unserer Wohnung geführt. Ich habe 10 mal versucht den Vermieter zu erreicvhen und ihm immer aus Band gequatscht, dann die Elektriker selber gerufen. Selbst das hätte ich nicht gedurft. Stromlose Wohnung ist kein "dringender Handlungsbedarf" wie mir mein Anwalt sagte!
RobertG86 07.12.2009 01:58
Danke edy, genau das was ich brauchte ^^. Werde ihm dann morgen eine Frist bis Donnerstag* setzen, das Problem zu beseitigen.
Dann sind diesbezüglich nur noch 4 Fragen offen:
1. Reicht es die Frist mündlich zu setzen?
2. Muss ich auf Folgehandlungen meinerseits (selbst Klemptner rufen und Rechnung zuschicken) hinweisen oder ist das unnötig?
3. Kann ich das, durch Minderung der Miete "verdiente" Geld behalten oder muss ich das dem Sozialamt zurückgeben? (Würde gerne mal wieder was beim Chinesen bestellen )
4. Wieviel % Minderung haltet ihr noch für Vertretbar? Laut Urteil aus Köln (edy's Link) sind allein für Nichtfunktionieren der einzigen Dusche schon 50% möglich. Bei mir sind jedoch sowohl die (einzige) Dusche, als auch die Toilette, sowie das Waschbecken im Bad (wo die Waschmaschine angeschlossen ist (Eins von insgesamt Zweien in der Wohnung; das andere befindet sich in der Küche)) verstopft. Ich hab da so an 80% gedacht, vielleicht sogar noch mehr.
*Klo lässt sich doch noch benutzen, sofern mit Vorsicht gehandhabt (nach jedem Stück Toilettenpapier spülen).
edy 07.12.2009 18:42
Hallo RobertG86 ,
Ich würde Ihn über alles informieren,und
alles schriftlich oder Zeuge mitnehmen.
Du mußt dir aber sicher sein dass du
n i c h t der Verursacher der Verstopfung
bist.Sonst können die Kosten an dir hängen
bleiben.
lg
edy