Mietermini 15.07.2008 09:32
Hallo rea,
ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nicht zu, denn der Vermieter ist nicht verpflichtet, die technischen Einrichtungen auf den neuesten Stand zu bringen oder zu modernisieren.
Sollte die Heizleistung der vorhandenen Nachtspeicheröfen allerdings nicht ausreichend sein, steht Ihnen ein (Miet-) Minderungsrecht gem. § 536 BGB zu. Davon sollten Sie zu Beginn der Heizperiode Gebrauch machen, um den Vermieter unter Druck zu setzen.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit - soweit noch nicht genutzt - die Stromkosten durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu reduzieren.
Gruß Mietermini
rea 15.07.2008 09:52
Die Nachtspeicher sind locker 20 Jahre alt, und sind noch mit Asbest belastet. Die von Ihnen angesprochene Heizleistung würde ausreichen, zumal der Nachtspeicherofen ja auch zu Tageszeiten nachladen würde - allerdings gibt es dann eine gigantische Stromrechnung. Mein Nachbar (ohne Kamin) hatte 2007 eine 10.000? Rechnung !!! Gibt es keine Verpflichtung des Vermieters halbwegs moderne und ökologische Heizungen einzubauen ?
Mietermini 15.07.2008 10:28
Hallo rea,
nein, derzeit gibt es eine solche gesetzliche Verpflichtung nicht. Das soll sich vielleicht mit Einführung der geplanten Energiesparverordnung in (langfristiger) Zukunft ändern.
Gruß Mietermini