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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Vielleicht kann mir hier jemand seine Einschätzung geben. Ich bekam gestern von meiner Vermieterin die Berechnung der angefallenen Nebenkosten 2005. Sie belaufen sich auf insgesamt 1653 EUR. Es handelt dich um die Nebenkosten in einem 2-Personen Haushalt auf 44m² Wohnfläche. Was mir sofort ins Auge gesprungen ist: Die exorbitant hohen Kosten für den Wasserverbrauch, besonders für Warmwasser. Von den 1653 EUR Gesamtnebenkosten belaufen sich allein die Kosten für den Wasserverbrauch auf 1120 (!!!) EUR. Wohlgemerkt: 1120 EUR für 2 Personen, und dass ohne Badewanne. Was mir dann auffiel war die Berechnung der Kosten. Kaltwasserverbrauch: ca. 50m³ mit einem Preis von 5,33 EUR pro m³. Das halte ich zumindest noch für realistisch. Aber für den Warmwasserverbrauch (insgesamt 49 m³) wurden 15,10 EUR pro m³ berechnet. Ist dies ein realistischer Preis? Ich bin auf diesem Gebiet (leider) kein Experte, aber 1120 EUR Wasserkosten für einen 2-Personen Haushalt, davon habe ich bislang noch nie etwas gehört... Ich habe auch schon mit dem Gedanken gespielt, mich anwaltlich beraten zu lassen, aber vielleicht könnte mir hier jemand vorab seine Meinung dazu äußern. Vielen Dank!
Stichwörter: wasserkosten + fragwürdig + hohe

5 Kommentare zu „Fragwürdig hohe Wasserkosten”

fin Experte!

Hier ist dem Vermieter sicherlich ein Fehler unterlaufen. Daher sollten Sie die Abrechnung bemängeln (schriftlich!) und vorerst nichts zahlen. Sie können sich bei Ihrer Verbandsgemeinde über den dort momentan geltenden Wasserpreis informieren.

Martti

Danke schonmal für die Info! Da ich bislang aber nie etwaige Probleme hatte, bin ich mir ziemlich unsicher wie ich vorgehen soll. Wenn ich der Vermieterin jetzt schriftlich mitteile, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin, wie geht die ganze Sache weiter? Muss sie mir dalegen wie der hohe Preis zustande kommt (die Zählerstände sind ja korrekt: eigenen Wasserzähler im Bad der 50 m³ Warm- bzw. 50m³ Kaltwasser bestätigt)? Wie muss ich mich weiter verhalten? Welche Pflichten hat die Vermieterin? Muss ich selber irgendetwas beachten?

Berni911 Experte!

Hallo,

es ist auf jeden Fall der richtige Weg, schriftlich zu widersprechen. Warum sollen Sie Ihren Anspruch dadurch verwirken. Sie können mit Ihrem Vermieter immer noch diese Angelegenheit klären. Wenn 60 % Ihrer Nebenkosten aus Warmwasser bestehen, ist das natürlich Quatsch.

Klären Sie das mit Ihrem Vermieter, machen Sie es trotzdem schriftlich !
Vielleicht ist es ein Ablesefehler oder eine Kommastelle ist verruscht, beides werden Sie aufklären können. Ich vermute mal., dass Sie in der Heizkostenabrechnung bei der Warmwasserberechnung einen Fehler finden.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Rano Experte!

Bitte mal den Gesamtgas- /Heizölverbrauch, den Gesamt-WW-Verbrauch, Gesamt-KW-Verbrauch (lt. Hauptwasserzähler) des Hauses mitteilen? Werden Heizung und Warmwasser aus einem Kessel bedient?
Selbst der Kaltwasserpreis erscheint mir hoch. Hier mal beim örtlichen Versorger (Stadtwerke o.ä.) erkundigen. Es gibt fast keine Kosten, die beim KW vom Vermieter aufgeschlagen werden können. (Die Betriebskosten des -hoffentlich!- geeichten Zählers schon).
Der WW-Preis ist extrem hoch.

Bis die Tage
Ralph

Berni911 Experte!

Hallo Rano,

der Preis von den Stadtwerken hat mit dem umgelegten Preis/m³ wenig zu tun. Du kannst bis zu (20% der Liefermenge) mehr umlegen, dann kommen noch Gerätemeiten und Ablesegebühren dazu, also mit dem Preis/m³ von den Stadtwerken hat das nix zu tun !!!

Grüsse

<!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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