fin
Hier ist dem Vermieter sicherlich ein Fehler unterlaufen. Daher sollten Sie die Abrechnung bemängeln (schriftlich!) und vorerst nichts zahlen. Sie können sich bei Ihrer Verbandsgemeinde über den dort momentan geltenden Wasserpreis informieren.
Martti
Danke schonmal für die Info! Da ich bislang aber nie etwaige Probleme hatte, bin ich mir ziemlich unsicher wie ich vorgehen soll. Wenn ich der Vermieterin jetzt schriftlich mitteile, dass ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin, wie geht die ganze Sache weiter? Muss sie mir dalegen wie der hohe Preis zustande kommt (die Zählerstände sind ja korrekt: eigenen Wasserzähler im Bad der 50 m³ Warm- bzw. 50m³ Kaltwasser bestätigt)? Wie muss ich mich weiter verhalten? Welche Pflichten hat die Vermieterin? Muss ich selber irgendetwas beachten?
Berni911
Hallo,
es ist auf jeden Fall der richtige Weg, schriftlich zu widersprechen. Warum sollen Sie Ihren Anspruch dadurch verwirken. Sie können mit Ihrem Vermieter immer noch diese Angelegenheit klären. Wenn 60 % Ihrer Nebenkosten aus Warmwasser bestehen, ist das natürlich Quatsch.
Klären Sie das mit Ihrem Vermieter, machen Sie es trotzdem schriftlich !
Vielleicht ist es ein Ablesefehler oder eine Kommastelle ist verruscht, beides werden Sie aufklären können. Ich vermute mal., dass Sie in der Heizkostenabrechnung bei der Warmwasserberechnung einen Fehler finden.
Grüsse <!-- s --><!-- s -->
Rano
Bitte mal den Gesamtgas- /Heizölverbrauch, den Gesamt-WW-Verbrauch, Gesamt-KW-Verbrauch (lt. Hauptwasserzähler) des Hauses mitteilen? Werden Heizung und Warmwasser aus einem Kessel bedient?
Selbst der Kaltwasserpreis erscheint mir hoch. Hier mal beim örtlichen Versorger (Stadtwerke o.ä.) erkundigen. Es gibt fast keine Kosten, die beim KW vom Vermieter aufgeschlagen werden können. (Die Betriebskosten des -hoffentlich!- geeichten Zählers schon).
Der WW-Preis ist extrem hoch.
Bis die Tage
Ralph
Berni911
Hallo Rano,
der Preis von den Stadtwerken hat mit dem umgelegten Preis/m³ wenig zu tun. Du kannst bis zu (20% der Liefermenge) mehr umlegen, dann kommen noch Gerätemeiten und Ablesegebühren dazu, also mit dem Preis/m³ von den Stadtwerken hat das nix zu tun !!!
Grüsse
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