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Lalien hat diese Frage gestellt
Im März habe ich den Vermieter mündlich davon in Kenntnis gesetzt, dass bei mir wahrscheinlich ein Stellenwechsel ansteht und ich eventuell ausziehe. Im Juni habe ich dem Vermieter gegenüber den Auszug mündlich bestätigt und erzählt, dass ich definitiv im Sommer ausziehen werde. Der Vermieter wohnt im Haus, das Verhältnis ist gut. Seine Rückmeldung war, dass ich jederzeit ausziehen könne, aufgrund des guten Verhältnisses. Das bisherige Mietverhältnis ist unbefristet. Es kam allerdings niemand zur Wohnungsbesichtigung. Also habe ich Anfang August einen Mietaufhebungsvertrag vorgelegt, der besagt, dass das Mietverhältnis aufgrund einer beruflichen Beförderung mit Versetzung zum 31.08.2009 endet. Dieser wurde von beiden Parteien unterzeichnet. Nun allerdings fordert der Vermieter mündlich, wegen Kurzfristigkeit der Benachrichtigung in schriftlicher Form nach meinem Auszug noch eine Monatsmiete von mir zu erhalten. Ist das rechtlich möglich?

1 Kommentar zu „Mietnachzahlung trotz Mietaufhebungsvertrag? ”

Berthelstal Experte! 15.08.2009 17:27

Wenn das Mietverhältnis per Aufhebungsvertrag, durch beide Partner unterzeichnet, am 31.8.2009 endet, ist auch nur bis dahin Miete zu entrichten. Wegen Kurzfristikeit einer Benachrichtigung eine zusätzliche Miete zu fordern ist schlichtweg Unsinn. Zahlen Sie das nicht.

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