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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Altbauwohnung, in die ich bald einziehe.
Sie hat keine abgesicherte Steckdose für den Geschirrspüler.
Habe das BGH-Gerichtsurteil schon gelesen, dass es eigentlich Vermieter-Sache wäre, zumindest die mindesten Stadards in einer Altbauwohnung nachzurüsten.
Das Problem ist laut Elektriker, dass es sich um einen BETON-Wohnblock handelt (macht die Sache wohl sehr aufwendig und teuer???) und es hat wohl keiner (zumindest offiziell) der ca. 150 Mieter von der Wohnungsbaugesellschaft bzw. Vermieter eine Nachrüstung bekommen.
Sprich es heisst, man müsse halt darauf achten, dass wenn der Geschirrspüler läuft, dass nicht parallel die Mikrowelle o.ä. eingeschalten wird.
Das sei in diesem Block eben "Standard".

Die Frage ist nun, wieso sollte dann ausgerechnet ich Anspuch darauf haben? Oder habe ich einen Denkfehler drin???
Bitte um eure Hilfe,
suzy

4 Kommentare zu „Abgesicherte Steckdose für Geschirrspüler fehlt”

Susanne Experte!

Stimmt, auch Du hast keinen Anspruch darauf.
Wenn das tatsächlich gebraucht wird (k.A.), dann musst Du die Kosten tragen. Es geht hier eigentlich nicht um "Standard", sondern um den vertragsgemässen Zustand der Wohnung und der ist ohne diese Dose gegeben.
So was muss man vor Vertragsschluss abklären, sind VM und M sich einig, werden solche Nebenabsprachen in den MV aufgenommen.
Auch Mietverträge sind frei verhandelbar.

suzy

Hallo susanne,
danke für deinen Beitrag.
Ich verstehe, was du meinst, was ich allerdings etwas widersprüchlich zu folgenem Artikel finde: (Zitat aus 3sat online)
"Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Elektroinstallationen immer auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Doch wer als Mieter die Situation kennt, zum Beispiel bei eingeschalteter Spülmaschine, Staubsauger und Fernseher zum Sicherungskasten laufen zu müssen, der kann sich mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes berufen. In dem Urteil des achten Zivilsenats vom 26. Juli 2004 heißt es: "Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt." (Aktenzeichen VIII ZR 281/03)"
LG, suzx

hh Profi

Dann lies Dir einmal das Originalurteil auf der Hompage des BGH durch.

Dann wirst Du m.E. feststellen, dass der Anschluss einer Spülmaschine nicht zu den Mindeststandards gehört.

Ich würde daher auch sagen, dass Du keinen Anspruch gegen den vermieter auf eine abgesicherte Steckdose für die Spülmaschine hast.

fin Experte!

Das ist richtig. Der Anschluss für eine Spülmaschine in einem Altbau gehört sicher nicht zu den Mindeststandards, für die ein Vermieter hier sorgen muss.

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