Susanne
Stimmt, auch Du hast keinen Anspruch darauf.
Wenn das tatsächlich gebraucht wird (k.A.), dann musst Du die Kosten tragen. Es geht hier eigentlich nicht um "Standard", sondern um den vertragsgemässen Zustand der Wohnung und der ist ohne diese Dose gegeben.
So was muss man vor Vertragsschluss abklären, sind VM und M sich einig, werden solche Nebenabsprachen in den MV aufgenommen.
Auch Mietverträge sind frei verhandelbar.
suzy
Hallo susanne,
danke für deinen Beitrag.
Ich verstehe, was du meinst, was ich allerdings etwas widersprüchlich zu folgenem Artikel finde: (Zitat aus 3sat online)
"Vermieter sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Elektroinstallationen immer auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Doch wer als Mieter die Situation kennt, zum Beispiel bei eingeschalteter Spülmaschine, Staubsauger und Fernseher zum Sicherungskasten laufen zu müssen, der kann sich mittlerweile auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes berufen. In dem Urteil des achten Zivilsenats vom 26. Juli 2004 heißt es: "Der Mieter einer nicht modernisierten Altbauwohnung kann mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung jedenfalls einen Mindeststandard erwarten, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und den Einsatz der für die Haushaltsführung allgemein üblichen elektrischen Geräte erlaubt." (Aktenzeichen VIII ZR 281/03)"
LG, suzx
hh
Dann lies Dir einmal das Originalurteil auf der Hompage des BGH durch.
Dann wirst Du m.E. feststellen, dass der Anschluss einer Spülmaschine nicht zu den Mindeststandards gehört.
Ich würde daher auch sagen, dass Du keinen Anspruch gegen den vermieter auf eine abgesicherte Steckdose für die Spülmaschine hast.
fin
Das ist richtig. Der Anschluss für eine Spülmaschine in einem Altbau gehört sicher nicht zu den Mindeststandards, für die ein Vermieter hier sorgen muss.