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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ein Alleinverdiener, der nach der Trennung aus der gemeinsamen Mietwohnung auszieht, kann dennoch weiter für die Verbindlichkeiten aus dem Mietvertrag haftbar sein.<br />
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Ein alleinverdienender Ehemann hatte nach der Trennung die ehemals gemeinsam gemietete Vier-Zimmerwohnung seiner Frau überlassen, die auf Sozialhilfe angewiesen war. Das Amtsgericht hatte die Wohnung später der Frau zugewiesen und den Mann aus seiner Mithaftung entlassen. Dagegen hatte die Hauseigentümerin Beschwerde eingelegt. Das OLG Schleswig gab der Vermieterin teilweise Recht und entschied, daß der Mann bis Ende kommenden Jahres mit einem Betrag bis zu 10.000 Mark für Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis mithafte.<br />
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OLG Schleswig<br />
1998-11-26<br />
13 UF 90/98<br />
Stichwörter: haftung + trennung

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