Christoph_A.
........kann ich aus diesem Grund meinen Mietvertrag fristlos beenden???
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Nein, der BGH hat entschieden, daß auch in solch einem Fall die Frist einzuhalten ist. Selbstverständlich kannst Du natürlich auch vorher ausziehen, mußt aber die Miete bis zum Ende der Frist weiterzahlen.
batstefo
Und was passiert,wenn ich mich auf "BGB § 626
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" beziehe?
Gibts dann einen Chance?! <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Liegen besonders gewichtige Gründe vor, so kann ein Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden. Diese Kündigungstatbestände sind in § 543, § 569 BGB geregelt.
§ 626 bezieht sich auf Dienstverhältnisse und nicht auf Mietverträge.
Die Grenzen, wann ein Mietverhältnis fristlos vom Mieter gekündigt werden kann, sind ziemlich eng gesteckt. Z.b. wenn eine gesundheitliche Gefährdung durch starken Schimmel vorliegt. Aber nicht der kurzfristige Umzug.
Verhandle mit dem VM, ob er Dich vorzeitig entlässt, wenn Du einen solventen Nachmieter besorgst. Ansonsten Frist einhalten.