Wohnen und leben
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rosenkriegerin hat diese Frage gestellt
Wir möchten von Hessen nach Köln ziehen( Hartz 4 zur Zeit , Umzugskosten ,Kaution , etc., zahlen wir selbst),haben ein haus gefunden (öffentlich gefördert) doch das Wohnungsamt Köln erteilt keine Bezugsgenehmigung mit der Begründung, Köln müsste erstmal die eigenen Bürger vorziehen.Rechtswidrig oder nicht? Wie sieht es da mit dem Gesetz auf Freizügigkeit aus?Was ist mit Gleichstellung? Des Weiteren ist die Dringlichkeitsstufe unseres Wohnberechtigungsscheines zu niedrig angesetzt worden.( Rang 13 , was praktisch "gar nicht dringend" entspricht ,statt Rang 8 = zwei Personen mehr als Zimmer zur Zeit ) Wer ist ein Paragraphenspezi und hat mal einen Rat?

0 Kommentare zu „ablehnung vom wohnungsamt weil zuzug von ausserhalb.Rechtswidrig?”

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