Ghostraider
Normalerweise liegt die Wartung bei solchen Geräten beim Aufsteller, sprich hier die Hausverwaltung.
Außer es ist Mietvertraglich geregelt das der Mieter dies machen muss.
Der Hausmeister handelt auch im Sinne der Hausverwaltung und ist dadurch nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar, die ist hier wohl nicht gegeben.
Ich würde die Verwaltung mal darauf ansprechen, so das die den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung meldet.
Da dies auch wieder mal ein nicht so oft anfallender Fall ist wäre auch eine Anfrage bei einem Rechtsanwalt angebracht.
Gruß
ghost