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Dellerium hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich beschäftige mich im Moment mit folgendem Sachverhalt. Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen ...

Eine Person mietet eine Wohnung zu der das Nutzungsrecht an einer "Haus" - Waschmaschine sowie einem "Haus" - Trockner gehören. Weiterhin ist für das Haus ein Hausmeister zuständig.

Da offenbar das zum Trockner gehörende Abluftrohr nicht gereinigt wurde, überhitzt der Trockner und zerstört die Wäsche im Trockner. Sengschäden - die von der Hausratversicherung nicht abgedeckt sind.

Wer muss für den Schaden haften? Das Gerät wird repariert bzw. ein neues angeschafft, doch wer muss für den Schaden an der Wäsche haften? Kann ein Mieter hier Ansprüche gegen die Hausverwaltung/den Hausmeister geltend machen da die Wartung des Trockners nicht ausreichend durchgeführt wurde? Was wäre, wenn der Hausmeister garnicht den Auftrag hatte, den Trockner ebenfalls zu warten? Läge dann die Schuld bei der Hausverwaltung oder müssen die Mieter das dann selber erledigen?

Gruß Dellerium

1 Kommentar zu „Trocknerbrand/Überhitzung - Wer muss für den Schaden haften?”

Ghostraider Experte!

Normalerweise liegt die Wartung bei solchen Geräten beim Aufsteller, sprich hier die Hausverwaltung.

Außer es ist Mietvertraglich geregelt das der Mieter dies machen muss.

Der Hausmeister handelt auch im Sinne der Hausverwaltung und ist dadurch nur bei grober Fahrlässigkeit haftbar, die ist hier wohl nicht gegeben.
Ich würde die Verwaltung mal darauf ansprechen, so das die den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung meldet.
Da dies auch wieder mal ein nicht so oft anfallender Fall ist wäre auch eine Anfrage bei einem Rechtsanwalt angebracht.

Gruß
ghost

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