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hoakzz hat diese Frage gestellt
Hallo Ich habe mal eine Frage wo ich mir selber nicht ganz sicher bin.
Es geht um meine Nebenkostenabrechnung.

In dieser werden mir zusätzlich zu den im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten für Heizung, Wasser/Abwasser, Schornstein, Gartenpflege etc. noch folgende Punkte berechnet:

- Wartung Wärmezähler
- Wartung WW-Zähler
- Wartung KW-Zähler
- Nutzerwechselgebühr
- Zwischenablesegebühr


…Besonders die Zwischenablesegebühr für Heizung schlägt gleich mit 54,95 EUR zu buche.

Meine Frage ist ob diese Kosten berechtigt sind, da sofern ich weiß so was unter die Rubrik: „Allgemeine Verwaltungskosten“ und „Wartungskosten“ einfallen wurde.

Eckdaten:

Wohnort: Esslingen am Necker (Baden-Württemberg)
Wohnung: 62 qm im Mehrfamilienhaus mit 3 Etagen und Sammelgarage
Vermietung: Privat

Vielen Dank für eure Hilfe & Gruß

1 Kommentar zu „Ablesekosten und Wartungskosten berechtigt?”

Berthelstal Experte! 25.08.2009 08:20

Lesen Sie in der Betriebskostenverordnung (irgendwo im Internet) nach. Da steht alles das drin , was berechnet werden darf. Nutzerwechselgebühren sind Verwaltungskoxten und bleiben außen vor.

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