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polli hat diese Frage gestellt
Hallo !

Ich habe mich im Sommer bei der unserer Wohnungsbaugenossenschaft erkundigt, ob sie freie Wohnungen hätten, da ich umziehen wollte.
Man erklärte mir dort ich müsse erst Mitglied werden. Kostenpunkt 16€.
Ich also Mitglied geworden. Man unterbreitete mir 3 Wohnungsangebote wovon nur 1 Wohnung interessant für mich war. Es ging nämlich darum das bei mir ein Arbeitsplatzwechsel anstand und ich dringend eine Wohnung neben der Schule meiner Kinder wollte um ihnen einen komplizierten Schulweg zu ersparen.
Da ich bei meiner Wohnung natürlich eine Kündigungsfrist einhalten musste,fragte ich ob es gehen würde wenn ich die andere Wohnung erst in 3 Monaten beziehen könnte. Da meinten sie plötzlich das sie mir die Wohnung nur dann freihalten würden wenn ich die Genossenschaftsanteile einzahlen würde.(obwohl die Wohnung bereits seit über 2 Jahren leer stand !) Da ich aber meist übervorsichtig bin hab ich die Anteile in Höhe von 1120,00€ eingezahlt. Da der Arbeitsplatzwechsel nun aber doch nicht zu Stande kam und die Wohnung auch so einige kleine Macken hatte die ich nur beim Jobwechsel in Kauf nehmen wollte, hab ich meine Kündigung eingereicht und gebeten mir meine Genossenschaftsanteile auszuzahlen. Nun wurde mir mitgeteilt das man mir diese erst nach der Hauptversammlung auszahlen könnte und diese würde erst im Juli 2011 statt finden. Ich bin total fertig. Ich hatte was gelesen davon das die Versammlung immer zum Jahresende sein würde und schon gerechnet das ich das Geld erst dann zurück bekomme...aber im nächsten Sommer ?
Ich muss jetzt aus beruflichen Gründen 800km weit weg ziehen und brauch das Geld für eine Kaution dort.
Dürfen die die Anteile einfach so lange behalten obwohl ich nur angefragt hab wegen einer Wohnung und es zu keinem Mietvertrag kam ?

1 Kommentar zu „Kein Mietvertrag zustande gekommen und trotzdem die Genossenschaftsanteile 1 jahr behalten ?”

Balkonexperte Experte! 26.08.2010 16:59

Tja, auch wenn kein Mietvertrag zustande gekommen ist, sind Sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft geworden. Und die Spielregeln (AGB) dieser Genossenschaft haben Sie mit Sicherheit mit dem Aufnahmeantrag überreicht bekommen.

Sollte das nicht der Fall sein, dann kann Ihnen nur ein Anwalt in dieser Situation helfen, denn Ihr Problem hat mit Mietrecht nichts mehr zu tun.

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