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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
am 31.12.2004 bin ich aus meiner letzten Wohnung ausgezogen. Hierzu hat mein Vermieter eine Zwischenablesung bei der Firma Techem veranlasst, die dann auch durchgeführt wurde.
Heute erhalte ich nun meine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung.
Mein Vermieter verlangt nun, dass ich die Rechnung für die Zwischenablesung in Höhe von 64,45 EUR bezahlen muss. Ist das rechtens?
Weiterhin befindet sich auf der Abrechnung Kaminkehrergebühren vom 20.05.05. Zu diesem Zeitpunkt habe ich dort doch überhaupt nicht mehr gewohnt.

Danke für Eure schnelle Hilfe.

Gruss Joachim

5 Kommentare zu „Rechnung für durchgeführte Zwischenablesung”

Susanne Experte!

Welcher Abrechnungzeitraum ist auf der Abrechnung angegeben ? Stimmt das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr überein?
Bei einem Auszug zum 31.12. macht eine Zwischenablesung nur Sinn, wenn das Wirtschaftsjahr hier nicht endet. Ja, als Verursacher hast Du die Kosten zu tragen. Das Gleiche gilt für die Kaminkehrerkosten, wenn sich die Rechnung auf das Wirtschaftsjahr vom xxxx2004-xxx2005 beziehen musst Du Dich hier an den jährlichen Kosten anteilsmässig beteiligen.
Dieser Fall gilt nicht, wenn das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt-dann macht allerdings auch keine Zwischenablesung Sinn, da ja alle Wohnungen zum Jahreswechsel abgelesen werden.

TrunkZ

Erstmal Hallo an Alle, habe schon überall bei google nachgeschaut aber leider noch nicht des passende gefunden. Wäre echt froh wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

1.Würde gern wissen wenn man Kinder hat, ab welchem alter sie zu den nebenkosten gezählt werden und ob sie voll gezählt werden oder nur halb.

2.Ab welchem zeitraum gilt man als mieter? beispiel. der mietvertrag läuft auf eine Person aber die freundin wohnt schon 4 monate in der wohnung dabei. ab wann muss sie zu den nebenkosten dazugezählt werden?

Wäre echt dankbar wenn ihr mir helfen könntet.

danke im Vorraus

Susanne Experte!

Kinder zählen ab sofort als volle Person zu den Nebenkosten.
Die Freundin muss mit Einzug dem VM gemeldet werden und wird auch ab Einzug bei den Nebenkosten berechnet.
Dafür braucht man kein google- das nennt man logisches Denken!

Gast Experte!

DIe frage ist wenn die freundin aber nicht einzieht( sie sagt nicht sie will einziehen) sie ist aber über einen längeren zeitraum 4 monate als" besucher" da. kann man als nachbar darauf bestehen dass sie zu den nebenkosten herangezogen wird? wenn ja wäre dankbar wenn ihr mir den paragraphen für meine beiden fragen posten könntet.

MFG

Susanne Experte!

Die Nachbarn haben damit nichts zu tun, die Verträge bestehen jeweils zwischen Mieter und Vermieter. Der Vermieter muss sich darum kümmern.

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