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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem stellt sich mir gerade:

Im Januar kündigte sich bei mir der Heizkostenableser per Karte im Briefkasten an und legte einen Termin am Vormittag fest. Telefonisch erklärte ich ihm, dass ich dort arbeiten müsste und vormittags regelmäßig keine Zeit hätte[/b:e38ba]. Er sagte mir daraufhin, er wäre auch nachmittags gelegentlich in der Gegend, könne sich aber nicht festlegen wann das wäre. Er würde sich wieder bei mir melden, um einen individuellen Termin zu vereinbaren. Wenn er wieder in der Geend sei würde er mir zusätzlich eine Terminkarte in den Kasten werfen. Die Karte fand ich zwar, darauf war wieder ein Vormittagstermin vermerkt (wobei ich mich fragte, warum ich dem Menschen lang und breit meine berufliche Disposition erklärt hatte) und dann passierte nichts mehr.

Jetzt bekam ich eine Abrechnung, in der die Heizkosten geschätzt wurden und die ich nicht akzeptieren will, da der Verbrauch m. E. viel zu hoch angesetzt ist (ich hatte in der vergangenen Heizperiode wegen der hohen Außentemperaturen nur an wenigen Tagen einen einzigen Heizkörper in Betrieb).

Aus Gerichtsurteilen, die im WWW zu finden sind, weiß ich, dass man 3 Termine schuldhaft verstreichen lassen muss, damit eine Schätzung gerrechtfertigt ist.

Frage: Wie kann ich beweisen, dass ich kooperativ war und die Termine nicht schuldhaft versäumt habe?

mfg

McG
Stichwörter: ablesen + heizkosten

0 Kommentare zu „Ablesen der Heizkosten”

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