Gast
Mehr als der Anwalt kann man Ihnen auch nicht raten.
Zunächst einmal dürfte es Sie beruhigen, dass der Vermieter Ihnen nicht kündigen kann. Kinder machen nun einmal Lärm und drei Kinder eben dreifach. Nehmen Sie das bitte auch als Lehre und suchen Sie sich in Zukunft eine Wohnung, die nicht in einem Obergeschoß liegt, sondern eine Parterrewohnung oder mieten Sie ein kleines Haus, wenn das finanziell geht.
Kinderlärm muß in der Rechtsprechung zwar hingenommen werden, ist aber für Bewohner der unteren Wohnungen meistens ein Problem.
Das weitere Problem ist, wie Sie selbst schon schreiben und auch schon richtig gehandelt haben - Kinder bringen auch mal Freunde mit, und dann sind eben mal gut 5 oder 6 Kinder in der Wohnung. In einem Mehrparteienhaus muß man hier Rücksicht nehmen.
Ein Kündigungsgrund wäre also nur wenn Sie dauerhaft auch nach Abmahnung den Hausfrieden weiter stören.
Was die Mängel in der Wohnung betrifft, so kann der Anwalt nur schreiben und bitten die Mängel zu beheben. Sie als Mieter dürfen sie nicht selbst beheben.
Die Renovierung ist immer eine heikle Sache, wenn der Mieter dies ausführt. Ein "normaler" Vermieter hätte Ihnen beispielsweise überhaupt nicht erlaubt, das Bad komplett zu renovieren. Das ist Sache des Vermieters. Jedes "zu viel" an Änderungen und Modernisierungen in einer Mietwohnung seitens des Mieters kann Sie am Ende teuer zu stehen kommen und Sie können dafür nichts zurückverlangen.
Susanne
Der Ra ist hier wirklich der beste Ansprechpartner. Einerseits würde ich eine Art Unterlassungsklage anstrengen, dass der VM Strafe zahlen muss, wenn er Euch nochmal das Gas abdreht oder das Fernsehkabel abzieht.
Dafür braucht man aber einen bissigen Anwalt, nicht einen, der so Luschi-Auskünfte gibt, ausserdem muss der auf Mietrecht spezialisiert sein.
Wegen der anderen Sachen sollte eine Mietminderung, allerdings auch über den Ra erfolgen. Während der gesetzlichen Ruhezeiten darf sich die Tante ja beschweren, dass ist, je nach Bundesland, zwischen 22:00 und 06:00 oder 07:00, weiterhin wenn die Hausordnung eine Mittagsruhe vorschreibt.
@svar: Kinderlärm ist hinzunehmen, dazu gibt es etliche Urteile online. Eine Abmahnung, die sich auf Kinderlärm bezieht ist demnach nichtig und der VM kommt mit einer Kündigung bezügl. Störung des Hausfriedens nie durch!!! Er muss dem Mieter mindestens nachweisen, dass er vorsätzlich Krach macht und offensichtlich keine besondere Rücksicht auf andere Parteien nimmt....(wie soll der VM das bitte beweisen, ohne eine Kamera in der Mieterwohnung?)
Ansonsten: die Jungs mit dem schlagkräftigen Argumenten vom Bahnhof sind oft preiswerter als ein Anwalt