Susanne
Das BGB sagt, die NK werden grundsätzlich nach qm umgelegt falls im Mietvertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Es hilft daher der Blick in den Mietvertrag.
Die Abrechnung wäre insofern unbillig, wenn die Situation wirklich so ist, wie von Dir dargelegt. Dann kann vom Mieter eine Änderung des Abrechnungsschlüssels verlangt werden, aber nicht rückwirkend.
Möglicherweise kann das nicht ohne einen Ra durchgesetzt werden, es kommt auch auf andere Faktoren an (vermietete Eigentumswohnung-Bundesland)