forsetis 10.10.2015 09:44
Wenn es Betrug wäre, würde sich der Staatsanwalt darum kümmern. Dem ist es aber schnurzegal, ob der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung oder andere Verordnungen verstößt. Wenn ihr also etwas unternehmen wollt, dann müsst ihr entweder den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht fragen. Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung geben
Banane 17.10.2015 07:37
Eine Uhr misst nur die Zeit, kein Wasser oder Heizung. Es sind also WW-KW-Zähler. Diese müssen, wie Du schon sagst, in 5 bzw. 6 Jahren geeicht oder getauscht werden. Sollte dies nicht geschehen, kannst Du die Gebühren evtl. einbehalten bzw.kürzen.
Betrug wird wohl nicht greifen, aber Ordnungswidrigkeit. Lass Dich von einem Anwalt beraten.