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Urra94 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Zum 01.01.15 hat der Besitzer unserer Mietwohnung gewechselt. Die Heizung, Kalt- und Warmwasser wurden bei uns von Anfang an über Uhren abgerechnet. Heute hat sich herausgestellt, dass es sich bei der "Heizungsuhr" um eine stinknormale Wasserverbrauchsuhr handelt, außerdem sind alle Uhren von 1999!!!! Anscheinend hätte die Warmwasseruhr nach 5 und die Kaltwasseruhr nach 6 Jahren gewechselt werden müssen. Unsere Vermieterin hat immer gesagt, dass nur die Hauptuhr geeicht sein müsse und in Mietwohnungen wäre es egal, ob diese länger drinnen bleibt. Nun würde uns interessieren, ob es sich hierbei um Betrug handelt und was wir deswegen unternehmen können. Der neue Besitzer hat diesen Mißstand auch noch nicht geändert, obwohl bereits in gut zwei Monaten die Jahresabrechnung ansteht. Erst heute wurden "Ablesevorrichtungen" an den einzelnen Heizkörpern angebracht. Wäre nett, wenn wir rasch eine Antwort erhalten würden, am Besten bevor die ganzen Beweise beseitigt werden (Austausch der Uhren)!

2 Kommentare zu „Betrug bei NK-Abrechnung?”

forsetis Experte! 10.10.2015 09:44

Wenn es Betrug wäre, würde sich der Staatsanwalt darum kümmern. Dem ist es aber schnurzegal, ob der Vermieter gegen die Heizkostenverordnung oder andere Verordnungen verstößt. Wenn ihr also etwas unternehmen wollt, dann müsst ihr entweder den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht fragen. Dieses Forum kann und darf keine Rechtsberatung geben

Banane Profi 17.10.2015 07:37

Eine Uhr misst nur die Zeit, kein Wasser oder Heizung. Es sind also WW-KW-Zähler. Diese müssen, wie Du schon sagst, in 5 bzw. 6 Jahren geeicht oder getauscht werden. Sollte dies nicht geschehen, kannst Du die Gebühren evtl. einbehalten bzw.kürzen.

Betrug wird wohl nicht greifen, aber Ordnungswidrigkeit. Lass Dich von einem Anwalt beraten.

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