Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Guten Abend!

Ich bin letztes Jahr umgezogen und habe nun heute (20.04.2007) die Nebenkostenabrechnung für die alte Wohnung bekommen. Mein Mietvertrag in der alten Wohnung endete jedoch am 31.03.2007; auf der Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter als Abrechnungszeitraum angegeben: 01.01.2006 - 31.03.2006.

Meine Frage: Ist damit die 12-Monats-Frist nicht bereits verstrichen? Denn die Abrechnung muss ja innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes vorliegen - das wäre ja der 31.03.2007 gewesen.

Der Vermieter hat noch die Abrechnung des Energieversorgers beigelegt. Dort ist als Abrechnungszeitraum angegeben: 01.01.2006 - 31.12.2006. Gehe ich richtig in der Annahme, dass für mich jedoch der vom Vermieter angegebene Abrechnungszeitraum relevant ist?

Ich habe leider keine Ahnung, wann der Vermieter selbst die Rechnungen über Wasser, Abwasser usw. erhalten hat. Falls er diese erst nach dem 31.03.2007 erhalten hat müsste ich aber in jedem Fall zahlen, oder?


Vielen Dank im Voraus und viele Grüsse!

8 Kommentare zu „Frist für Nebenkostenabrechnung bereits verstrichen?”

Berni911 Experte!

Hallo,

das Abrechnungsjahr endet am 31.12., somit endet die Ausschlussfrist auch am 31.12 des Folgejahres, unabhängig davon, wann sie ein oder ausgezogen sind.

Freuen Sie sich, Sie bekommen im nächgsten Jahr noch eine Abrechnung für 01.01.2007- 31.03.2007. Evetuell hatte der Vermieter keinen Bock da noch ein Jahr zu warten und hat einfach einen Anteil aus dem Vorjahr zur Berechnung der angefallenen Kosten für das 1.Q 2007 für ihre Wohnung verwandt.

Ich sehe da nicht unbedingt einen Fehler drin, kann eher ihr Vorteil für sie sein, da alles teurer wird.

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Miss Morgan

Ertstmal danke für die Antwort!

Aber ich habe gerade gesehen, dass mir da ein blöder Fehler unterlaufen ist ... der Mietvertrag endete am 31.03.2006[/b:15c8b] und nicht erst am 31.03.2007! Da hab ich mich verschrieben.

Berni911 Experte!

Dann ist alles korrekt !

Rano Experte!

Hallo,

(...) Freuen Sie sich, Sie (...)

Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->[/quote:ecb85]


Mensch Bernie,

freundlich und präzise.
Bist Du mal nüchtern? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: --> <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Berni911 Experte!

Hallo Rano,

ich habe die Frage selbst geschrieben. <!-- s :P --><!-- s :P -->

catoneni

Hallo,
auch ich habe im April eine NK-Abrechnung erhalten für den Zeitraum 01.01.-28.02.2006. Wir sind im März 2006 in eine neue Wohnung eingezogen und haben ordnungsgemäß zum 28.02.2006 gekündigt. Auch bei unserer Rechnung lag eine ISTA-Abrechnung anbei, berechneter Zeitraum 01.01.-28.02.2006. Ich habe meinen Ex-Vermieter angeschrieben, dass die Frist verstrichen ist, er schreibt allerdings, dass es bis zum Jahresende geht.
Was ist nun richtig??
Danke und Gruß,
Catoneni

Susanne Experte!


Wir sind im März 2006 in eine neue Wohnung eingezogen und haben ordnungsgemäß zum 28.02.2006 gekündigt. [/quote:69521] Zeitsprung??? Würd ich als Patent anmelden.

Der Abrechnungszeitraum geht immer über 12 Monate und entspricht dem Wirtschaftjahr, dass nicht gleich dem Kalenderjahr sein muss, ist es in Deinem aber.
Der angegebene Zeitraum entspricht lediglich Deinem Anteil! Das Wirtschaftsjahr ist demnach der 01.01.06-31.12.06, davon zahlst Du 2/12.
Demnach ist die Ausschlussfrist der 31.12.07 und noch rechtzeitig!

Berni911 Experte!

Liebe Susanne,
ich sehe da keinen Widerspruch, wenn man zum 01.03. eine neue Wohnung bezieht, warum sollte man seine alte dann nicht zum 28.02. kündigen und das auch noch fristgerecht ?
Ansonsten ist die Abrechnungsfrist eingehalten und man sollte zahlen. Wenn man im Februar auszieht, hat man von den Heizkosten bereits 1/3 des Jahresverbrauchs mit in der Abrechnung drin, somit kann es dann auch zu höheren Nachzahlungen kommen, als wenn man die Mitte des Abrechnungszeitraum trifft. Es gibt hier halt keinen Ausgleich mit Monaten, in denen wenig geheizt wird.


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.