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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo

um mein Anliegen zu erläutern, muß ich etwas vorgreifen:
- Einzug am 01.03.2001
- erste Nebenkostenabrechnung nach Abmahnung erst Ende 2003 für 2001 und 2002 erhalten
- Abrechnungen waren falsch, Werte geschätzt, keine Belege, erfundene Posten
- schriftliche Aufforderung der Beweisführung/bzw. Vorlage der Belege - bis heute offen
- Nebenkosten für 2003 und 2004 nie erhalten
- Kundigung zum 01.03.06
- die Nebenkostenabrechnungen für 2005 und 2006 wurde am 30.12.2006 vor unsere Haustür abgelegt
- Belege wurden teilweise mitgeliefert.
- Abrechnung für 2007 kam gestern.

Diese letzten 3 Abrechnungen erhalten falsche Kostenstellen/Beträge.
Ist damit die gesamte Abrechnung hinfällig? oder nur der jeweilige Betrag?
Bis wann kann der Vermieter eine neue Abrechnung erstellen? Darf er das überhaupt?

Vielen Dank für eure Hilfe
Stichwörter: nichtig + posten + abrechnung + falsche

7 Kommentare zu „Abrechnung mit falsche Posten nichtig?”

Berni911 Experte!

Gibts hier keine Suchfunktion mehr ?

Gib doch mal ein, *eingezogen am 01.03.2001*


Grüsse <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Rano Experte!

Hallo
...
- schriftliche Aufforderung der Beweisführung/bzw. Vorlage der Belege - bis heute offen
...
- Kundigung zum 01.03.06

- Abrechnung für 2007 kam gestern.
...
[/quote:5bdd3]

Ich sehe nicht den Zusammenhang zwischen Deiner eigentlichen Frage und dem Rest. Hat der VM eine Abrechnung erstellt, ist diese verbindlich. Er kann sie ändern, aber nur noch zum Vorteil des Mieters. Anders sieht es aus, wenn er die Posten nicht kannte und dies nicht selbst zu verantworten hatte.

Vermutest Du Guthaben aus den alten Abrechnungen, so mußt Du deren korrekte Erstellung ggf. einklagen.
Hier könnte es aber z.T. inzwischen das Problem der Anspruchsverjährung geben.

Die 07er Abrechnung ist ja wohl ein schlechter Scherz, bezogen auf Euer Auszugsdatum!?

Gruß
Ralph

prsampas

Hallo

leider ist es kein Scherz. <!-- s :( --><!-- s :( -->
Nachdem wir die Wohnung gekündigt haben. erhielten wir am 30.12.06 [/b:875e1]die Abrechnungen von 2003, 2004, 2005 und 2006!
Da ich weiß, dass die NK für 03 und 04 verjährt sind, stehen nur die von 05 und 06 in Frage.
Die NK von 07 kam am 01.03.07 mit Werte aus dem letzten Jahr (für Allgemeinstrom z.B.) und wird wegen Schätzwerte von uns nicht anerkannt. Hier werden wir noch schriftlich Widerspruch einlegen.

Meine dringende Frage ist nun:
Ist eine Rechnung verbindilich wenn einige Posten falsch, bzw. erfunden sind? [/b:875e1] Es geht nicht um Guthaben, von 01 bis 07, in allen seinen NKs müssen wir angeblich zwischen 200,- und 500,-€ nachzahlen! Auch seine Rechmethoden sind komisch, ich komme anhand der Angaben (Pro Person, Wohneinheit oder qm) und vorhandenen Belege nicht immer auf dem Betrag, der auf der NK drauf ist und wir zahlen sollen.

Wir haben morgen ein Termin mit ihm.

prsampas

Hallo Der_Mario

die Posten sind soweit erfunden, da wir Gartenpflege bezahlen sollen, jede Verbesserung dort aus unserer eigene Tasche in Absprach emit dem vermieter bezahlt wurde (alle 3 Parteien des hauses) und seinerseits keinerlei Arbeiten im Garten durchgeführt wurden.

die Posten sind falsch, da die Umlagen auf die Wohneinheiten auf eine uns allen unbekannte Mathematik beruht. Die Kosten sind falsch berechnet.
Z.B. Kabel: laut Rechnung sind 2 Wohneinheiten gemeldet, wir sind jedoch 3. Den Gesamtbetrag kann weder durch Personen, Wohneinheiten, Wohnfläche dividiert werden... nie kommt der von uns geforderten Betrag heraus (über 50% des gesamtpreises pro Wohnung!)

Kann der Vermieter auf die Zahlung der nachweislich korrekten Posten innerhalb eine Abrechnung bestehen, wenn andere Posten nicht korrekt berechnet, bzw. nicht belegt werden können?

Der_Mario Experte!

die Posten sind falsch, da die Umlagen auf die Wohneinheiten auf eine uns allen unbekannte Mathematik beruht. Die Kosten sind falsch berechnet.
Z.B. Kabel: laut Rechnung sind 2 Wohneinheiten gemeldet, wir sind jedoch 3. Den Gesamtbetrag kann weder durch Personen, Wohneinheiten, Wohnfläche dividiert werden... nie kommt der von uns geforderten Betrag heraus (über 50% des gesamtpreises pro Wohnung!)[/quote:c61aa]
Dann soll er darlegen, wie die einzelnen Posten aufgeteilt wurden. Kann er keine plausible Berechnung vorweisen, muss er entsprechend korrigieren.

Was ich auch noch vergessen hatte: es können außerdem nur solche Posten abgerechnet werden, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Du solltest also auch mal überprüfen, was in Eurem Mietvertrag dazu vereinbart worden ist.

Kann der Vermieter auf die Zahlung der nachweislich korrekten Posten innerhalb eine Abrechnung bestehen, wenn andere Posten nicht korrekt berechnet, bzw. nicht belegt werden können?[/quote:c61aa]
Grundsätzlich hat man eine Zahlungsfrist von 4 Wochen. Wie genau sich das bei einem Widerspruch ändert, weiß ich leider nicht.
Es ist aber ratsam, unstrittige Posten zu begleichen, um unnötigem Ärger aus dem Weg zu gehen.

prsampas

Danke du hast mir schon sehr geholfen.
Ich werde gleich den Mietvertrag nochmal durchsehen.

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