Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
ally_bur hat diese Frage gestellt
Moin,
unsere Wohnung war gekündigt, Nachmieter gefunden und nun mussten wir beruflich bedigt frühzeitig ausziehen, so dass eine Begehung durch den Vermieter nicht mehr möglich war. Nun 3 Wochen später kommt ein Schreiben vom Rechtsanwalt, mit der Forderung von 800 Euro für folgende Schäden:
Abgetratzter Lack vom Holzfussboden 600 €
verrostete Herdplatten 200 €
Als wir die Wohnung übernommen hatten, war diese in einem schlimmeren Zustand als zuvor. Auch unsere Vormieter haben den Boden im gleichen Maße abgenutzt und die Herdplatten waren, so wie andere Dinge in der Wohnung in einem schlechten Zustand, so dass uns eigendlich nicht die Schuld zugeschoben werden kann. Des Weitere hat der Vermieter KEINE von uns unterschriebene Bestandsaufnahme beim Einzug verfasst.
Ist solch eine Forderung rechtens? Wir fühlen uns ziemlich hochgenommen.
Freue mich über Antworten

1 Kommentar zu „Forderungen des Mieters nach Auszug”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter ist nicht verpflichtet ein Übernahmeprotokoll anzufertigen. Darum sollte der Mieter in diesem Fall alles unter neutralen Zeugenbeisein Fotografieren und selbst schriftlich festhalten.

Die Herdplatten, die wird der Mieter wohl ersetzen müssen. Der Boden, wenn es nicht über der normalen Abnutzung hinaus beansprucht wurde muss der Vermieter wieder herstellen.
Ich würde einen Anwalt mit der Sache beauftragen, da man als Laie oft nicht da durchsteigt und gegen die Vermieter ankommt, zumal das eine oder andere nicht vorhanden ist. (Protokolle usw.)

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.