Gast hat diese Frage gestellt
µHallo ihr Lieben!
Ich habe da mal eine Frage:
Ich habe da folgendes in Erinnerung:
Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet ein Verwalter während oder zum Ende des Wirtschaftsjahres aus, hat grundsätzlich der neue Verwalter für das abgelaufene Wirtschaftsjahr abzurechnen ( Bay ObLG, Beschluss v. 20.12.1994 – 2 Z BR 106/94).
Ist das immernoch so? Unser neuer Verwalter ( den wir seit dem 1.1.2006 haben )meint, dass die Abrechnung der alte Verwalter machen müsse.
Bitte helft mir!
Danke! Â