Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
reuzu hat diese Frage gestellt
Hallo, meine Frage ist, ob es in Härtefällen ein außerdordentliches Kündigungsrecht gibt. Ich bin Anfang des Monats mit meinem langjährigen Lebenspartner zusammengezogen, der früher als erwartet aus seiner Rehabilitationsmaßnahme kam. Ich war seit einem halben Jahr wegen seiner Abwesenheit Alleinmieterin in einer 1-Zimmer-Wohnung (abgesehen von der Größe wegen der Lage/Luftqualität für meinen Freund nicht geeignet) mit einer Mindetmietzeit von einem Jahr und anschließender gesetzl. Kündigungsfrist. Die Vermieter waren und sind sehr verärgert wg. meines "Vertragsbruchs", aber haben sich (prinzipiell) mit einer Nachmieterregelung einverstanden erklärt, lassen mich und die Interessenten aber seit Wochen warten. So bin ich unsicher, ob ich nicht noch lange Zeit für die Wohnung aufkommen muss. Als Studentin kann ich mir das nicht leisten.
Ich habe zudem gehört, dass es im Fall von Studenten möglich ist, die Mindestvertragszeit vor Gericht erfolgreich anzufechten. (D.h. nicht, dass ich gerne vor Gericht gehen möchte).
Würde mich über Infos und Rat freuen.
Gruß

5 Kommentare zu „Härtefallregelung?”

edy Experte! 20.10.2009 21:53

Hallo reuzu,

aus deinem Beitrag kann ich nicht lesen das
ein Härtefall vorliegt. oder?

Was das anfechten vor Gericht angeht,würde ich mich erstmal über die entstehenden Kosten von Anwälten und Gericht informieren.Kann mir nicht vorstellen das "Studenten" Sonderrechte haben.
Übrigends, bin selbst Vermieter und kann
deine Vermieter gut verstehen.

Vielleicht kannst du denen ein "Angebot" machen.

lg
edy

mendali 21.10.2009 13:36

Lieber Edy wenn du Vermieter bist, hätte ich eine Frage, habe eine Wohnung angemietet mit Garten, soll nun meine Gartenabfälle und Brenn holz durch meine Wohnung schleppen, weil meine Vermieterin einen Weg einem Nachbarn vermietet hat, der mir die Entsorgung durch den Garten ermöglichen würde,
muss ich das so hinnehmen?
Die Wohnung hat Parkett und wir haben viel Geld für die Renovierung bezahlt, wollen uns das ja nun auch nicht wieder kaputt machen, durch das benutzen von einer Schubkarre zum Beispiel, mit der wir ja nun schwere Sachen rein und raus transportieren müssten, danke im Voraus für eine Antwort

edy Experte! 21.10.2009 15:14

Hallo mendali,
bitte nicht in einem Thema das du nicht
erstellt hast,ein neues aufmachen.
Wird sonst unübersichtlich.
Ich antworte dir nochmals unter Wegerecht usw.

Also: als Vermieter würde ich versuchen zwischen beiden Parteien zu vermitteln.
Aus deinem anderen Beitrag las ich das
du Probleme mit einem Mitmieter hast.
Wie das rechtlich aussieht kann ich nicht sagen,würde aber als Nachbar zum Mitmieter gehen und mit Ihm reden. Für die Feundlichkeit würde ich mich dann bei Ihm revangieren (Kuchen,Blumen, Kasten Bier usw.).
ansonsten Mieterverein.

lg
edy

reuzu 22.10.2009 10:52

Hallo edy,
der Härtefall ist (wie oben angedeutet) der Gesundheitszustand meines Freundes. Er bedarf unseres Zusammenwohnens und eines gesundes Wohnortes mit guter Luftqualität.
Das scheint hier eher ein Vermieter- Forum zu sein, in dem die Interessen von Mietern nicht ernst genommen werden. Man muss wohl daran erinnern: dedie Ver- bzw. Anmietung ist ein beidseitiges Geschäft; ich bin nicht der Bittsteller meines Vermieters und jeder Vermieter sollte zudem in Betracht ziehen, dass der Wohnort und die Wohnverhältnisse einen großen Einfluss auf das Leben des Mieters haben und dass es im Einzelfall Änderungen in diesem Leben geben kann. Im Übrigen bin ich selbst Vermieterin einer Gewerbefläche (ja, als Studentin!) also brauchen sie gar nicht so groß tun.

edy Experte! 22.10.2009 12:24

Hallo reuzu,
Kannst du mir mal sagen was an meiner
Antwort verkehrt war ?
Du hast natürlich weitere Möglichkeiten.
Z.B. Erkundigung beim Mieterverein oder
eben Beratungsgespräch bei einem Fachan-
walt für Mietrecht.

Aber meiner Meinung nach liegt hier kein

Härtefall vor um aus dem Vertrag rauszukommen.
und das mit dem "groß tun"
naja !!
Evtl. kennt jemand hier im Forum eine
bessere Lösung für dich.


lg
edy

lg
edy

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.