Wallitoeff
hallo....kann uns wirklich keiner weiterhelefen??? vielleicht weiss einer ja dann wenigstens ob sanierungsmaßnahmen auch 2 monate vorher angekündigt werden müssen??? das würd euns schon weiterhelfen, da wir nur was wegen modernisierungsmaßnahmen gefunden haben.....danke
Susanne
Es bedarf keiner Ankündigung, wenn neben Euch gebaut wird.
Möglicherweise sind die Stellplätze gar nicht separat kündbar, wenn es keinen separaten MV dazu gibt.
Natürlich brauchst Du keine Miete für einen Stellplatz zu zahlen, der nicht zu nutzen ist, auch ist eine Mietminderung bei einer Baustelle nebenan möglich.
Alles in allem sollte man bei der gesamten Beeinträchtigung (Wegfall Stellplatz, Nässe und Schimmel, Grossbaustelle) seiner Gesundheit den gefallen tun und sich eine andere Wohnung suchen?
Wallitoeff
hallo susanne...danke für deine antwort...ja wir suchen ja schon, aber es ist verdammt schwer was passendes und bezahlbares zu finden.....keine ankündigung???? vielleicht habe ich mich verkehrt ausgedrückt....das Haus gehört mit zu dem Eigentümer, und wird abgerissen, daraufhin wird das Fundament ausgehoben und abgedichtet, nen gerüst aufgestellt zum verputzen und wärmedämmen, bei uns und die kellertreppe verändert....so kennen wir es zumindest vom höen sagen....das müsste er doch anmelden oder etwa nicht?.....das neue haus ist klar das betrifft uns ja nur indirekt..aber für die Bauarbeiten an und um unseren Haus müsste er doch Art, Umfang und vorraussichtliche Dauer ansagen, oder irre ich mich da so sehr......danke und gruß
Susanne
Nur, wenn es sich um eine Modernisierung handelt, die eine Mieterhöhung nach sich zieht. Dass Instandsetzungsarbeiten, die ausserhalb der Wohnungen stattfinden, angekündigt werden müssen[/b:40ae2] ist mir nicht bekannt.
Wallitoeff
Hallo.....Nun sind wir wieder aus dem Urlaub da und sind aus allen wolcken gefallen....wir sind letzte Woche Freitag los und gestern wieder angekommen, und da finden wir einen netten Brief des Vermieters vom 10.04.2006 worin steht das die Abrissarbeiten am 18.04.06 losgehen ...das ist ja nun heute und die sind schön am werkeln hämmern usw.....
wie susanne ja schon geschrieben hat können wir ja die Miete mindern.
Aber soweit ich weiß macht man das ja im voraus
wie stelle ich das denn jetzt an? denn die Miete ist ja schon geflossen und rückwirkende Mietminderungen gibt es ja nicht.....bitte helft uns, denn wir müssen den Vermieter ja nun anschreiben und ich habe diesmal leider keine ahnung wie, und wieviel ....denn das ist die erste offizielle Ankündigung ....
nun haben wir die Rolläden runter im Schlaf und Woznzimmerbereich weil die ständig reinschauen können