fin
Selbstverständlich können Sie sich selbst einen Teppich nach Ihren Wünschen legen, aber nicht auf Kosten des Vermieters, sondern auf Ihre Kosten. So wird es in den meisten Vertragsbeziehungen gehandhabt. Normalerweise hat kaum ein Vermieter etwas dagegen. Wenn Sie aber möchten, dass der Vermieter den Teppich bezahlt und legen lässt, so muss er Ihnen kein Mitspracherecht geben, da er ja schließlich alles selbst bezahlen soll. Das Interesse des Vermieters ist i.d.R. dann ein allgemeingültiger, neutraler Geschmack, also ein Teppich, der auch noch einem Nachmieter gefallen könnte. Sie können auch nicht den Zeitpunkt bestimmen.
Wenn der Vermieter Ihnen zwar einmal zugesichert hat, Parkett zu legen, so kann er sich natürlich auch irgendwann anders entscheiden.
Richtiges Parkett ist teuer und wann er diese Ausgabe macht, dass muss der Vermieter schon selbst entscheiden.