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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen seit knapp 9 Jahre in der jetzigen Wohnung. Unser Vermieter hat schon vor mehr als einem Jahr die Erneuerung des Bodens (bisher Teppich, sollte auf Parkett geändert werden) zugesagt, jedoch bis heute nicht eingehalten. Er hatte verschiedenene, z.Teil nicht nachvollzeihbare Gründe im Laufe des Jahres angegeben.

Wir haben es nun satt und möchten zumindest einen neuen Teppichboden. Beim Einzug vor 9 Jahren hatten wir auf eigene Kosten den vorherigen T-Boden (ca. 3 Jahre alt) enfernt und dann neuen verlegt.

Frage: inwieweit haben wir Mitspracherecht bei der Auswahl des Teppichbodens in der Farbe und Qualität? Was müssen wir uns vom Vermieter gefallen lassen?

Vielen Dank für eine Antwort.

KlausHD
Stichwörter: teppichboden + mitspracherecht

1 Kommentar zu „Mitspracherecht Teppichboden”

fin Experte!

Selbstverständlich können Sie sich selbst einen Teppich nach Ihren Wünschen legen, aber nicht auf Kosten des Vermieters, sondern auf Ihre Kosten. So wird es in den meisten Vertragsbeziehungen gehandhabt. Normalerweise hat kaum ein Vermieter etwas dagegen. Wenn Sie aber möchten, dass der Vermieter den Teppich bezahlt und legen lässt, so muss er Ihnen kein Mitspracherecht geben, da er ja schließlich alles selbst bezahlen soll. Das Interesse des Vermieters ist i.d.R. dann ein allgemeingültiger, neutraler Geschmack, also ein Teppich, der auch noch einem Nachmieter gefallen könnte. Sie können auch nicht den Zeitpunkt bestimmen.
Wenn der Vermieter Ihnen zwar einmal zugesichert hat, Parkett zu legen, so kann er sich natürlich auch irgendwann anders entscheiden.
Richtiges Parkett ist teuer und wann er diese Ausgabe macht, dass muss der Vermieter schon selbst entscheiden.

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