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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Wir zahlen momentan einen Abschlag von 30€/Monat für eine von Vermieter eingerichtete Einbauküche inklusive aller eingebauten Geräte (Herd, Kühlschrank) Diese Küche samt Geräten ist allerdings schon 6 Jahre alt.
Meine Frage: So langsam treten erste Mängel auf, z.B. am Backofen, der deutlich Hitze verliert, was für uns erhöhte Energiekosten bedeutet. Ab wann können wir von unserem Vermieter einen neuen Backofen fordern? Muss der alte total kaputt sein? Oder können wir ein Senken/Absetzen des monatlichen Abschlags erreichen (der in dieser Höhe meiner Meinung nach ohnehin völlig ungerechtfertigt ist)?

Danke!
Stichwörter: küche + abschlagszahlung

3 Kommentare zu „Abschlagszahlung Küche”

fin Experte!

Es ist nicht üblich für eine Küche einen "Abschlag" zu bezahlen, lediglich für Nebenkosten. Vor allem nicht 6 Jahre lang. Dann würde die Küchen ja bald Ihnen gehören. Wenn eine Wohnung eine Einbauküche enthält, so kann ein Vermieter eine etwas höhere Kaltmiete nehmen, aber keinen Abschlag zuzüglich zur Miete.
Wenn Gegenstände der Küche nicht mehr intakt sind, so können Sie natürlich einen Ersatz verlangen, falls eine Reparatur nicht mehr in Frage kommt.

Susanne Experte!

Es ist nicht üblich für eine Küche einen "Abschlag" zu bezahlen, lediglich für Nebenkosten. Vor allem nicht 6 Jahre lang. Dann würde die Küchen ja bald Ihnen gehören. [/quote:0d134]

Ob er die Miete nur für die Küche ausgewiesen hat oder eine höhere Kaltmiete verlangt, ist doch total wurscht und Deine Argumentation entbehrt jeglicher Vernunft. Wenn ich Miete für eine Wohnung zahle dann gehört die ja auch nicht nach 10 Jahren mir. oder????? <!-- s :lol: --><!-- s :lol: -->

Die Küche gehört zur Mietsache. Defekte Geräte sind vom Vermieter zu ersetzen, Stromfresser allerdings nicht. Ein Gespräch mit dem Vermieter sollte vielleicht eine Einigung bringen, ansonsten mietet man eine Wohnung ohne Einbauküche.

Christoph_A. Experte!

Entscheidend für den Mieter ist die Summe der Kaltmiete plus ev. Zuschläge für was auch immer. Es gibt sogar Zuschläge dafür, daß der Mieter am Ende nicht renovieren muß. Nennt sich dann halt Renovierungszuschlag.

Das weiß der Mieter aber bei Abschluß des Vertrages !!!

Da die Küche Bestandteil der Wohnung und des Vertrages ist, ist auch der VM für die Instandhaltung zuständig. D.h. kaputte Geräte müssen durch den VM ersetzt werden. Können sie jedoch noch repariert werden, geht auch das zu Lasten des VM. Allerdings können diese Kosten u.U. auf den Mieter umgelegt werden, wenn eine rechtswirksame Kleinreparaturklausel[/b:2a6f1] vereinbart wurde.

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