Gast
Hi,
ein funkt. Stromnetz gehört wohl in jede Mietwohnung, es kann nicht sein, das die FI Sicherung nicht eingebaut worden ist, weil Sie nicht alle Küchengeräte anschließen können, beeinträchtigt dies wohl Ihren Wohnwert.
Mangel dem Vermieter schriftlich angeben, Frist setzen - wenn nichts gemacht wird, Miete kürzen:
Stromkabel (Kurzschluß)
Eine unvorschriftsmäßig verlegte elektrische Leitung, die geeignet ist, einen Kurzschluss zu verursachen und dadurch einen Brand herbeizuführen, stellt einen erheblichen MangeI des Gebäudes dar.
BGH, Urteil vom 27.03.1972, LM Nr. 20 zu § 537.
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Stromleitungen (zu schwach dimensionierte)
Zu schwach dimensionierte Stromleitungen, die dazu führen, dass der Mieter übliche Haushaltsgeräte nicht anschließen kann, stellen einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt.
Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 47, mit Hinweis auf Emmerich, Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage.
Olaf Rückwart
Hi nette,
ich vermute, dass der Herdanschluss nicht geerdet ist, weil im gesamten Haus noch die sogenannte "klassische Nullung" existiert. Da kann natürlich (aus technischen Gründen) auch kein FI-Schutzschalter verwendet werden. Nicht mal für's Bad.
Bei der klassischen Nullung werden die Anschlüsse PE (also Erdung) und N (also Bezugs-Null) gebrückt.
Ist das wirklich so, kannst du gar nichts tun. Technisch ist es ohne sehr grossen Aufwand (sprich alle Leitungen und Zählerkästen im gesamten Haus erneuern) nicht möglich, eine Absicherung a la FI zu verwirklichen.
Aber warum hat der "Monteur" den Herd nicht angeschlossen? Technisch ist der Anschluss durchaus möglich und teils auch immer noch üblich...
Gruss Olaf