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Werbungskosten: Beratungskosten bei einer fehlgeschlagenen Gesellschaftsgründung
Beratungskosten zum Kauf eines Unternehmens und zur Gründung einer Kapitalgesellschaft können dann nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn es nie zur Gründung der Gesellschaft gekommen ist. Beratungskosten sind - so der Bundesfinanzhof - ausschließlich Anschaffungskosten. Auch ein Abzug als Auflösungsverlust kommt nicht in Betracht, da dies zumindest das Bestehen einer Vorgesellschaft (das ist die in Gründung befindliche Gesellschaft) voraussetzt.
Urteil des BFH vom 20.04.2004
VIII R 4/02
Pressemitteilung des BFH