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Vermittlungsprovision und Makler
Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat gegenüber dem neuen Mieter keinen Anspruch auf Maklerprovision für die Vermittlung der Wohnung in dieser Anlage. (LG Lüneburg, Az. 1 S 200/96, aus: WM 3/97, S. 182)