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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hoffe es kann jemand eine fern Diagnose machen.

Ich wohne seit ca. einem Jahr in einer Einliegerwohnung (Kellerwohnung). Die Wohnung ist an drei Seiten im Erdreich, eine Wand schließt an einen anderen keller an, der allerdings als keller genutzt wird.

So nun zu meinem Problem.

Seit ca. zwei Monaten hat sich massiver Schimmel an den Wänden (die Wände sind ungefähr bis zu einer Höhe von 50cm mit Schimmel befallen) die im Erdreich sind gebildet. An diesen wänden wurden Rigipsplatten befestigt (schon vor dem Einzug), der zum keller grenzenden wand nicht. In der Küche wurde eine streifen mit einer sehr dicken Tapete tapeziert, genau da wo jetzt der Schimmel ist.

Meine Vermieter meinen das es noch nie einen Schimmelbefall gab und ich an dem befall schuld sei da ich falsch gelüftet, zum Teil meine Wäsche getrocknet hab und zu häufig geduscht habe.

Ich hab sicherlich nicht optimal gelüftet. in der Küche hab ich sehr häufig gelüftet, da dort durch das kocht natürlich sehr viel Feuchtigkeit entsteht, im eigentlichen Wohnraum hab ich meistens einmal am Tag vor ca. 2 Stunden kippgelüftet. Dass ich zu viel duschen würde, würd ich nicht sagen. Ich dusche im normalmalfall einmal am Tag ca. 15-20 min, was wohl nicht zu viel ist. Und für meine Wäsche hab ich sonst nirgends platz und irgendwo muss sie ja trocknen. Der Wäscheständer steht immer unterm fester das dann die meiste zeit gekippt ist.

In wie weit ist es möglich das ich an diesem massiven befall schuld bin?

Vielen Dank für die mühe
Mfg chuky
Stichwörter: akuter + schimmelbefall

2 Kommentare zu „Akuter Schimmelbefall !!!”

Der_Mario Experte!

Natürlich sagt der Vermieter, dass es Dein Verschulden ist!

Dass der Schimmelbefall sich an den Wänden befindet, hinter denen sich Erdreich befindet, könnte aber ein Indiz dafür sein, dass der Schimmel durch mangelhafte Bausubstanz entstanden ist. Endgültige Gewissheit bringt da allerdings nur ein Sachverständigengutachten.

Schimmelpilz stellt im Übrigen einen Mangel der Mietsache dar und berechtigt den Mieter zur Mietminderung. Fordere den Vermieter schriftlich unter Angabe einer angemessenen Frist (ca. 10 bis 14 Tage) zur Beseitigung des Mangels auf und mindere die Miete.
Welche Höhe angemessen ist, solltest Du mit einem Fachanwalt oder Mieterverein beraten.
Wird der Vermieter nicht tätig, kannst Du ihn auf Mängelbeseitigung und Schadensersatz verklagen, ggf. sogar die fristlose Kündigung aussprechen. Diesbezüglich solltest Du dich aber auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, da einige Punkte zu beachten sind.

Chuky

danke für die antwort.

soweit ich mich jetzt im internet informiert hab, ist für einen kellerraum der bewohnd wird eine innendämmung auf keinen fall ausreichend,was aber bei der wohnung wohl der fall ist da ja die rigipswände da sind. Bei einer innendämmung kommt es nämlich zu einer taupunktverschiebung und die kondensatbildung wird somit begünstigt und früher oder später führt dies zur schimmelbildung.

ich hab mich jetzt auf jedenfall mal einen termin beim mieterbund. mal schauen was die sagen.

mfg chuky

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