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Schimmelbefall in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug
75 %
(LG Köln, 9 S 25/00)
Schimmelbefall, der das Anstellen von Schränken an die Wände verhindert, in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug rechtfertigt eine Mietminderung in Höhe von 75 %.