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jones hat diese Frage gestellt
Also ich wohne einer Einzimmerwohnung im vierten Stock eines Altbaus. Die Wohnung ist bereits zum Einzug in einem schlechten Zustand gewesen, was mich an sich nicht gestört hat. So sind z.B. die dielen in sehr ungeflägt und teilweise beschädigt. Ohne Teppich geht da quasi gar nichts. Das Parkett in der Küche ist stark löchrig und zu gßen Teilen vergilbt bzw. hat Rostflecken von bis zu 10x10 cm größe. Die Tapeten sind schlampig übertapeziert wurden und lösen sich von den Wänden. Die Gasheizungen sind Raumheizungen, welche das Gas direkt im Zimmer erwärmen und die Abluft ungefiltert nach draußen weiterleiten (kein Schornstein). Der mietvertrag neinhaltet ein paar interessante Punkte. Beispielsweise steht da drien, das im Treppenhaus tagsüber eine "angemessene Temperatur" von 20°C gewährleistet seien muss, was im Winter mangels Heizkörpern gerne mal um bis zu 20°C unterschritten wird. Außerdem steht im Mietvertrag, dass ich nach einem bestimmten Zeitraum renovieren muss, was meines Wissens nach den gesammten vertrag ungültig macht. Kürzlich bekm ich nun eine mahnung; ich hätte zu oft besucht und es könne nicht sein, das bis nachts um halbeins Playstation gespielt wird. Wenn dies nicht unterlassen würde, müsse ich mit einer Fristlosen kündigung und schadensersatz forderungen rechnen. Nun meine Fragen:
1. Kann ich auf Grund des schlechten Wohnungszustands mietminderung ereichen?
2. Kann das spielen von Doppelkopf oder mit der Playstation als Lärmebelästigung angesehen werden?
3. Ist es richtig, das der Mietvertrag komplett ungültig ist, wegen der alle 2 jahre renovieren Klausel?
4. Wenn der Mietvertrag ungültig ist, kann man dann im falle einer fristlosen kündig ersatz für die mietkosten fordern.
5. Ist es erlaubt, heizungsabgase ungefiltert untehalb meiner Wohnungsfenster in die Luft abzulassen?

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