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Folgendes, meine Freundin und ich sind im März 2005 in eine 75 qm Altbauwohnung gezogen.
Die Vermieterin und ihr Mann (ein Rechtsanwalt) waren zunächst bei Abschluss des Mietvertrages recht symphatisch. Zu diesem Zeitpunkt war die Dame schwanger und erkrankte auch später etwas hefiger. Aus diesem Grund haben wir nicht auf eine Wohnungübergabe bestanden, sondern die Wohnung direkt vom Vormieter übernommen.
Wir kümmerten uns auch selbstständig um die Modernisierungen wie Wasseranschluss und Strom für Waschmaschine im Keller, die im Mietvertrag niedergeschrieben wurden. Leider wurden vom Handwerker die vorher unverbndlich veranschlagten Kosten um 200 Euro überschritten. Dies waren die ersten Kosten auf denen wir sitzen blieben.
Im Laufe des Jahres fielen uns dann einige Mängel auf. Es ist zum Beispiel ein Gaszähler für unsere Wohnung angemeldet, obwohl wir keinen einzigen Gasverbraucher. Dieser kann von uns nicht abgemeldet werden. Weiter sind die Abflüsse im Bad zu (aufgrund von baulichen Gegebenheiten). Dies wurde mittlerweile auch von uns behoben. Usw...
Wir haben das alles in Schreiben an die Vermieter bemängelt. Das einzige was wir letzte Woche von den Vermietern gehört haben war, dass unsere Korrespondenz außerhalb des üblichen liegt und uns nahe gelegt, wird die Wohnung zu kündigen. Weiter seien die Schäden, soweit noch nicht vorhanden gewesen, von uns verursacht worden.
Uns würde jetzt interessieren, ob wir Ansprüche haben, obwohl wir keine Übergabe gemacht haben und somit auch kein Protokoll darüber haben.
Bin für jede Antwort dankbar! Wollen nämlich nicht gleich zum Anwalt laufen!