philio hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich wohne in einer WG in einem nicht sanierten Altbau. In meinem Zimmer wurde in den 70er Jahren der Balkon zu einer Küche umgebaut (Wasser-/Abwasseranschlüsse, Strom, dünne Aussenwand wurde eingebaut, Heizung und Fenster). Seither wird dieser teil des Zimmer als Küche benutzt (Herd, Spüle, Boiler).
Im Mietvertrag wird der Raum als "Zimmer" vermietet (über die "Küche" steht nichts), es wird weiterhin ein Anrecht auf die Gemeinschaftsnutzung der gemeinsamen Küche im Keller des Hauses gegeben.
Folgendes Problem:
Ich habe starke Schimmelpilzbildung in der "küche" in meinem Zimmer.
Daraufhin habe ich meinen Vermieter mehrmals -auch schriftlich- auf den Schimmel hingewiesen und ihn gebeten diesen professionell entfernen zu lassen.
Er hat mir geantwortet: durch kochen und falsches lüften sei ich selbst schuld.
Allerdings haben schon Vor- und Zwischenmieter Schimmelprobleme behabt, die er aber nie gelöst hat (einfach mehr heizen war der rat) sondern überstrichen.
Weiterhin ist das Fenster (einfach verglast) kaputt und undicht, es bildet sich ausserdem kondenswasser auf den Scheiben. Die Aussenwand ist nur wenige Zentimeter dick und häufig kalt/feucht (trotz heizung)
Die Küche wird selten zum kochen benutzt-höchstens einmal in der woche. der herd befindet sich direkt neben dem Fenster, welches beim kochen geöffnet ist.
Weitere Zimmer im Haus und Badezimmer haben Schimmelbefall (wurde bereits mehrfach überstrichen...)
Nun zu meinen Fragen:
Kann der vermieter mir das kochen in der wohnung verbieten???
Selbst wenn ich nicht mehr koche, wage ich zu bezweifeln, dass sich das schimmelpilz problem so einfach lösen lässt- was kann ich tun, damit der vermieter den schimmel und die Schimmelursachen beseitigt (z.b. neue Fenster einbaut (diese wurden mir beim einzug zugesagt- nun weiss der vermieter davon aber nichts mehr...))
ich hoffe sehr auf antworten/ideen!
philio