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Stromausfall
Die elektrische Anlage in Ihrem Haus fällt aus. Die Warmwasserversorgung, Licht und Herd funk-tionieren nicht mehr. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr Mieter so lange keine Miete mehr zahlen muss, bis Sie die Anlage wieder instand gesetzt haben. Bis dahin darf er die Miete um 100 % mindern (AG Neukölln, MM 1988, S. 151).