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Hallo zusammen,
meine Vermieterin verlangt, dass ich bei meinem Auszug neben einigen anderen Dingen die Fenster streiche. Dass diese schon bei meinem Einzug vor acht Jahren in einem extrem schlechten Zustand waren, ignoriert sie dabei. Jetzt, wo sie die Wohnung aufgrund der Lage schlechter als vor einigen Jahren vermieten kann, möchte sie sich von mir die Wohnung in einen besseren Zustand versetzen lassen.
Es handelt sich dabei um die typischen doppelten Holzfenster (Holzkastenfenster?) in einem Altbau der Jahrhundertwende, d.h. es gibt ein inneres und ein äußeres Fenster mit jeweils einfacher Verglasung, natürlich jeweils mit Innen- und Außenseite.
Meine Frage ist, was genau ich in diesem Fall streichen muss (das innere Fenster mit Vorder- und Rückseite oder nur innen, oder auch die innere Seite des äußeren Fensters?), da ich ja laut Mietvertrag nur zum Streichen "von innen" verpflichtet bin.
Danke für Eure Antworten und Hilfe
hottex