Berthelstal 29.11.2009 12:30
Wenn der Kühlschrank bei der Wohnungsübernahme schon defekt war und Sie dieses nicht moniert haben, ist der Vermieter nicht verpflichtet einen neues Gerät zu installieren.
Wurde denn Ihnen die Küche mitvermietet oder nur zum kostenlosen Gebrauch überlassen ?
Fazit: Wenn Ihnen die Küche mit funktionstüchtigen Geräten übergeben wurde und Sie diese mitgemietet haben, ist der Vermieter für die Reparatur bzw. Erneuerung in der Pflicht.
Zombabe 29.11.2009 13:31
Danke für die schnelle Antwort!
Das der Vermieter die Reparatur bezahlen muss, weiß ich.
Aber gibt es vllt eine Vorgabe, wann der Vermieter ein neues Gerät installieren muss? Zum Beispiel wenn das vorhandene öfters Defekte aufweisen wird oder schon sehr alt ist etc. Siehe letzter Absatz meines ersten Beitrags.
Ich weiß grade nicht wie ich es anders erklären soll ^^
Berthelstal 29.11.2009 16:10
Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben über die Nutzungsdauer eines Kühlschrankes.