Balkonexperte 24.05.2010 17:55
In einem 2 Familienhaus, in dem eine Wohnung vom Vermieter bewohnt wird, gilt die Heizkostenverordnung nicht. Der Vermieter muss lediglich auf Verlangen des Mieters diese Abrechnung einführen.
Um aber eine korrekte Erfassung und Abrechnung zu gewährleisten müsste dies von einem Dienstleister (techem, ISTA, Brunata, u.a.) gemacht werden.
Diese Abrechnung kostet aber und ist auf die Heizkosten umlegbar. Sie sollten genau überlegen, ob Sie dann besser gestellt wären.
www.heizkostenverordnung.de
gehapa 24.05.2010 18:15
ok denke ein paar Info füge ich nich hinzu:
OK ich versuche es etwas verständlicher zu schreiben.
Vermietet sind in dem Fall
a) ein Haus mit Mieter A
b) eine Einliegerwohnung mit Mieter B
Der Vermieter wohnt nicht im Haus
Es gibt eine Heizung. Die Lieferung über Erdgas hat nicht der Vermieter sonder Mieter A) auf seinen Namen und Rechnung unter Vertrag.
Der Mieter A muss den Verbrauch von Mieter B einfordern.
Mieter A ging davon aus dieses anhand des (einen) installierten Wärmemengenzähler tun zu können.
Das ist technisch nicht möglich.
Wenn mehrere Wohneinheiten mit einer zentrallen Heizung versorgt werden dann ist für jede Wohneinheit ein eigener Wärmemengenzähler erforderlich.
sonst bitte nachfragen
Gruß
Gehapa
Balkonexperte 24.05.2010 18:20
Sehe gerade, dass Sie das Haus gemietet haben und die Einliegerwohnung anderweitig vermietet ist. Dann gilt die Heizkostenverordnung mit all ihren Auflagen ohne Abstriche.
gehapa 24.05.2010 18:42
OK und was heist das nun Konkret?
Im Mietvertrag steht das der Mieter der Einliegerwohnung seinen Verbauch an uns (die Mieter des Haupthauses) zu zahlen hat. Der Verbrauch der Einliegerwohnung soll an hand des einen einzigen Wärmezähler berechnet werden, was aber wie wir ja jetzt wissen nicht möglich ist da die technischen Vorraussetzungen ( der zweite Wärmezähler) hierfür fehlen.
Es ist definitiv nicht möglich den tatsächlichen Verbrauch jeder Mietpatei zu ermitteln.
gruß
Gehapa
Balkonexperte 24.05.2010 19:24
Das heißt konkret, dass in Ihrem Fall die Heizkostenverordnung zum Tragen kommt. Wenn Sie aber keine Lust zum Lesen haben, dann müssen Sie einen Anwalt beauftragen, der sie Ihnen vorliest und erklärt.
gehapa 24.05.2010 19:56
Ich habe diese Verordnung mal überflogen, lesen folgt.
Im Mietvertrag steht:
Tatsächlicher Verbrauch wird nach Zwischenzähler einmal im Jahr abgerechnet.
Dementsprechend enthält der Mietvertrag eine Zusage die seitens des Vermieters nicht eingehalten werden kann. Der tatsächlicher Verbauch ist nicht zu ermitteln.
Ich sehe hier ein Täuschung seitens des Vermieters.
Um nicht zu sagen eine bewußte!
Balkonexperte 24.05.2010 20:50
Was Ihr Vermieter in den Vertrag hinein geschrieben hat, können Sie in der Pfeife rauchen. Die Heizkostenverordnung lässt sich durch solche Vereinbarungen nicht aushebeln.
bitteumrat 24.05.2010 22:24
Also wenn ich mir diese Heizkostenverordnugn ansehe, seit ihr doch fein raus.
Den Vermiter (Gebäudeeigentümer) ist verpflichtet den Verbauch für jeden Bewohner einzeln zu erfassen und du kannst ihn dazu verpflichten. Steht alles unter §4.
Gib ihm deine Abrechnung und sag ihm er soll den Verbrauch für die Einliegerwohnung berechnen. Anderfalls rechnest du einfach nach qm² oder Personen die Einliegerwohnung ab und fertig.