Berthelstal 11.04.2012 03:40
Mieterhöhungen sind ausreichend zu begründen.
Rückwirkend geht das nicht.
Wenn die Garage Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, kann auch nur beides gekündigt werden.
forsetis 11.04.2012 08:20
Sind Sie sicher, dass es sich um eine Mieterhöhung und nicht um eine Erhöhung der Betriebskosten handelt? Mieterhöhungen können nicht rückwirkend erhoben werden, höhere Betriebskosten aber schon, denn solch eine Abrechnung gilt ja immer rückwirkend.
DerOpa 11.04.2012 15:24
hallo, weder die garage noch die dazugehörige wohnung wurden gekündigt. Begründung für die erköhung ist das seit 10 monaten 2qm mehr platz in der garage ist. dieser wurde vorher von bauabfällen des vermieters eingenommen. Das unangemeldete Kfz soll ich aus der garage räumen weil diese nur für ein angemeldetes Kfz vorgesehen sei. dies verstehe ich überhaupt nicht. ist es nicht mir überlassen was ich in die garage stelle? ich denke ich werde anzeige wegen diebstal erstatten falls der die drohung war macht.
data100data100 17.04.2012 12:33
Der Vermieter hat kein Recht zu bestimmen wie sie die Garage nutzen ! (Ausnahemn sgibt es wie z.B. aber z.B. gefährliche Stoffe, brenn bare Stoffe usw.). Sie müssen auch nicht irgendwelche Fahrzeuge vorher anmelden um dann diese Fahrzeug in der Garage abzustellen. Auch die Begründung mit den 2 m² ist haltlos. Selbst wenn vorher verweinbart wurde das Sie für die Garage etwas zahlen müssen kann er nicht plötzlich etwas mehr verlangen nur weil die Garage mehr Platz hat weil der Vermieter sein Gerümpel endlich weggeschafft hat. Im Grunde hatten sie Ihn sogar
zwingen können, seit ihnen die Garage überlassen wurde, das der Vermieter sein Gerümpel vollkommen entfernt denn Sie haben seit überlassung Anspruch auf die komplette Garage und nicht nur auf 98 %.