Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

mein vermieter setzt in den nebenkosten verwaltergebühren einer hausverwaltung an. diese sind beim ausdruck der hausverwaltung als sonstige kosten verschlüsselt (und nicht als umlegbar nach BetrKV). in meinem mietvertrag sind verwaltungskosten als teil der grundmiete aufgeführt.

meine frage:
a) der vermieter kann doch höchstens seine eigenen verwaltugnskosten, welche ja in der grundmiete bereits enthalten sind, berücksichtigen?

b) sonstige kosten / verwaltergebühren der beauftragten hausverwaltung kann er doch nicht noch zusätzlich bei den neben kosten ansetzen?

wer nett wenn mir jemand helfen könnte, danke im voraus, gruss dirk

4 Kommentare zu „sonstige kosten: verwaltergebühren einer hausverwaltung”

DIL

und noch eine frage wie schaut es mit der verjährung aus. die betriebskosten verjähren ja 12 monate nach erhalt der nebenkostenabrechnung.

in meinem fall wurden die verwalterkosten, welche gar nicht umlagefähig sind, als nebenkosten angesetzt. gilt hier dann auch die verjährungsfrist von einem jahr. im prinzip hat sich der mieter ja ungerechtfertigt bereichert!

Der_Mario Experte!

Wie Du richtig sagst, diese Kosten sind nicht umlagefähig.
Widersprich der Abrechnung bzw diesem Posten der Abrechnung und verlange eine korrigierte Abrechnung.

DIL

jo für das jahr 2006 habe ich die abrechnung ja erst jetzt erhalten. aber 2005 und 2004 habe ich dies auch bezahlt. was ist mit diesen beträgen. hier kann doch nicht die verjährung gelten für betriebskostenabrechnungen, da die verwalterkosten gar keine betriebskosten sind...oder?

Der_Mario Experte!

Nach Erhalt der Abrechnung hast Du ein Jahr Zeit für einen Widerspruch.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.