DIL
und noch eine frage wie schaut es mit der verjährung aus. die betriebskosten verjähren ja 12 monate nach erhalt der nebenkostenabrechnung.
in meinem fall wurden die verwalterkosten, welche gar nicht umlagefähig sind, als nebenkosten angesetzt. gilt hier dann auch die verjährungsfrist von einem jahr. im prinzip hat sich der mieter ja ungerechtfertigt bereichert!
Der_Mario
Wie Du richtig sagst, diese Kosten sind nicht umlagefähig.
Widersprich der Abrechnung bzw diesem Posten der Abrechnung und verlange eine korrigierte Abrechnung.
DIL
jo für das jahr 2006 habe ich die abrechnung ja erst jetzt erhalten. aber 2005 und 2004 habe ich dies auch bezahlt. was ist mit diesen beträgen. hier kann doch nicht die verjährung gelten für betriebskostenabrechnungen, da die verwalterkosten gar keine betriebskosten sind...oder?
Der_Mario
Nach Erhalt der Abrechnung hast Du ein Jahr Zeit für einen Widerspruch.