edy 09.09.2010 15:38
Hallo eddy1978,
Deine Frage ist etwas unklar.
Wenn bei Kleinreparaturen der Betrag auf
50€ festgesetzt ist, dann muss der Vermieter
wenn die Reparatur 51€ beträgt den ganzen
Betrag übernehmen.
lg
edy
Bladder 09.09.2010 19:20
Das hört sich an wie eine "Kleinreparaturklausel" muss aber in diesem Fall nicht zutreffen.
Die rechtliche Vorgabe für Kleinreparaturen ist doch sehr eindeutig.
Nur für kleine Schäden an Teilen der Mietsache, die dem häufigen Zugriff des Mieters unterliegen, kann im Mietvertrag wirksam vereinbart werden, dass der Mieter die Kosten trägt.
Es muss also erst geklärt werden was für ein Schaden entstanden ist.
Auch noch wichtig ist die Tatsache, dass neben der Höhe der Einzelreparatur zwingend ein Jahreshöchstbetrag genannt sein muss.
@eddy1978
Was ist denn an dem Gerät defekt?
Wurde der Schaden durch Sie selbst verursacht?
eddy1978 10.09.2010 12:05
Ok danke schön! Ich meld mich wenn ich noch fragen habe