Ghostraider
Meiner Meinung nach kann nur die Pflege der Gartenanlage entweder auf die Mieter gelegt werden oder die Kosten über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Ich würde diese Kosten nicht bezahlen, dann muss der Vermieter diese einklagen und ob er diese dann auch bekommt stelle ich in Frage.
Gruß
ghost
Susanne
Stellt sich auch die Frage, was im MV vereinbart ist.
Ein MV neueren Datum bezieht sich i.d.R. auf die Betriebskostenverordnung.
dort steht:
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der
Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der
Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht
öffentlichen Verkehr dienen;
Ghostraider
Susanne
unter Erneuerung verstehe ich schon gepflanzte Teile ersetzen und nicht das neu Anlegen einer Anlage.
Wenn dies vom Fragesteller so ausgedrückt wurde das es ein neu Anlegen einer Anlage nach Hausbau ist, hat er Recht das dies schon vom Bauherrn getragen wurde.
Wird natürlich die Gartenanlage gerodet und neu bepflanz kann es auf die Mieter umgelegt werden.
Aber auch da denke ich das da Grenzen gesetzt sind, da dem Mieter ja nicht ein Lustgarten aufs Auge gedrückt werden kann wenn da im Vorfeld nur Margeriten aus dem Baumarkt gewuchert haben.
Gruß
ghost
Susanne
Ähhh- ich habe Deine Aussage nicht in Frage gestellt!!!
Stimme Dir vollends zu, ich dachte, der § nach BkVo wäre hilfreich.
Ich würds auch nicht zahlen...
Wenn man auch bedenkt, dass Betriebskosten die "regelmässig wiederkehrende Kosten" sind!
Ghostraider
Sorry, habe mich da wohl falsch ausgedrückt.
Nein ich habe es auch nicht so empfunden das Du meine Aussage in Frage stellst.
Nichts für ungut. )
Gruß
ghost